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Rechtsprechende Kammer fällt Entscheidungen

FFP

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs traf sich in Nyon, Schweiz, und fällte erste Entscheidungen in den Fällen von neun Klubs, die vom FKKK-Untersuchungsleiter an die Kammer verwiesen worden waren.

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat sich in Nyon getroffen
Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat sich in Nyon getroffen ©UEFA.com

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) traf sich in Nyon, Schweiz, und fällte erste Entscheidungen in den Fällen von neun Klubs, die vom FKKK-Untersuchungsleiter an die Kammer verwiesen worden waren, und bei denen es um beträchtliche überfällige Verbindlichkeiten ging.

Die Entscheidungen der rechtsprechenden Kammer der FKKK lauten wie folgt:

FC Málaga (ESP): Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden vier Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16, 2016/17) gegebenenfalls qualifiziert. Außerdem wird der Málaga von einem weiteren UEFA-Klubwettbewerb (für den er sich gegebenenfalls in den nächsten vier Spielzeiten qualifiziert) ausgeschlossen, falls er nicht bis zum 31. März 2013 den Nachweis erbringen kann, dass er keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber Fußballklubs, Arbeitnehmern und/oder Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden gemäß UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay hat.

Màlaga wurde zudem mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 300 000 belegt. Die am 11. September 2012 (als vorsorgliche Maßnahme) zurückbehaltene Spielprämie wird freigegeben.

HNK Hajduk Split (CRO): Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16) gegebenenfalls qualifiziert, es sei denn, er erbringe bis 31. März 2013 den Nachweis, dass er die von der Untersuchungskammer der FKKK zuvor beanstandeten überfälligen Verbindlichkeiten sowie Beträge mit schriftlichem Zahlungsaufschub, der vor dem 31. März 2013 abläuft, bezahlt hat, und dass er sämtliche Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2012, die vor dem 31. März 2013 fällig werden, gemäß Artikeln 49 und 50 des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay beglichen hat.

Hajduk Split wurde zudem mit einer Geldbuße von EUR 80 000 belegt, wovon die Hälfte ausgesetzt ist und nur fällig wird, falls der Klub nicht bis 31. März 2013 den Nachweis erbringen kann, dass er seine überfälligen Verbindlichkeiten gemäß UEFA-Reglement beglichen hat. Die am 11. September 2012 (als vorsorgliche Maßnahme) zurückbehaltene Spielprämie wird freigegeben.

NK Osijek (CRO): Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16) gegebenenfalls qualifiziert, es sei denn, er erbringe bis 31. März 2013 den Nachweis, dass er die von der Untersuchungskammer der FKKK zuvor beanstandeten überfälligen Verbindlichkeiten sowie Beträge mit schriftlichem Zahlungsaufschub, der vor dem 31. März 2013 abläuft, bezahlt hat, und dass er sämtliche Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2012, die vor dem 31. März 2013 fällig werden, gemäß Artikeln 49 und 50 des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay beglichen hat.

Osijek wurde zudem mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 100 000 belegt. Die am 11. September 2012 (als vorsorgliche Maßnahme) zurückbehaltene Spielprämie wird freigegeben.

FC Rapid Bucureşti (ROU): Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16) gegebenenfalls qualifiziert, es sei denn, er erbringe bis 31. März 2013 den Nachweis, dass er die von der Untersuchungskammer der FKKK zuvor beanstandeten überfälligen Verbindlichkeiten sowie Beträge mit schriftlichem Zahlungsaufschub, der vor dem 31. März 2013 abläuft, bezahlt hat, und dass er sämtliche Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2012, die vor dem 31. März 2013 fällig werden, gemäß Artikeln 49 und 50 des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay beglichen hat.

Rapid Bucureşti wurde zudem mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 100 000 belegt. Die am 11. September 2012 (als vorsorgliche Maßnahme) zurückbehaltene Spielprämie wird freigegeben.

FC Dinamo Bucureşti (ROU): Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16) gegebenenfalls qualifiziert, es sei denn, er erbringe bis 31. März 2013 den Nachweis, dass er die von der Untersuchungskammer der FKKK zuvor beanstandeten überfälligen Verbindlichkeiten sowie Beträge mit schriftlichem Zahlungsaufschub, der vor dem 31. März 2013 abläuft, bezahlt hat, und dass er sämtliche Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2012, die vor dem 31. März 2013 fällig werden, gemäß Artikeln 49 und 50 des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay beglichen hat.

Dinamo Bucureştiwurde zudem mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 100 000 belegt. Die am 11. September 2012 (als vorsorgliche Maßnahme) zurückbehaltene Spielprämie wird freigegeben.

FK Partizan (SRB): Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16) gegebenenfalls qualifiziert, es sei denn, er erbringe bis 31. März 2013 den Nachweis, dass er die von der Untersuchungskammer der FKKK zuvor beanstandeten überfälligen Verbindlichkeiten sowie Beträge mit schriftlichem Zahlungsaufschub, der vor dem 31. März 2013 abläuft, bezahlt hat, und dass er sämtliche Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2012, die vor dem 31. März 2013 fällig werden, gemäß Artikeln 49 und 50 des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay beglichen hat.

Partizan wurde zudem mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 100 000 belegt. Die am 11. September 2012 (als vorsorgliche Maßnahme zurückbehaltene) Spielprämie wird freigegeben.

FK Vojvodina (SRB): Der Klub wurde mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 10 000 belegt. Die am 11. September 2012 (als vorsorgliche Maßnahme) zurückbehaltene Spielprämie wird freigegeben.

FC Arsenal Kyiv (UKR): Der Klub wurde mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 75 000 belegt. Insgesamt EUR 30 000 dieses Betrags sind ausgesetzt und werden nur fällig, falls der Klub nicht bis 31. März 2013 den Nachweis erbringen kann, dass er seine überfälligen Verbindlichkeiten gemäß UEFA-Reglement beglichen hat.

KKS Lech Poznán (POL): Der Fall wurde eingestellt.

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