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Spielprämien für 23 Vereine zurückbehalten

FFP

Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat die Spielprämien für 23 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2012/13 teilnehmen, bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen zurückbehalten.

Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat erste Maßnahmen ergriffen
Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat erste Maßnahmen ergriffen ©UEFA.com

Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) unter dem Vorsitz des ehemaligen belgischen Premierministers Jean-Luc Dehaene gab heute bekannt, dass die Spielprämien für 23 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2012/13 teilnehmen, bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen zurückbehalten werden. 

Die erste Maßnahme im Rahmen des finanziellen Fairplays, die im UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay (Ausgabe 2012) verankert ist, bestand darin, dass die an den UEFA-Klubwettbewerben 2012/13 teilnehmenden Klubs der UEFA bis zum 30. Juni 2012 Informationen zu etwaigen überfälligen Verbindlichkeiten zukommen lassen mussten. Nach ihrer letzten Sitzung im vergangenen August stellte die Untersuchungskammer der FKKK fest, dass in 23 Fällen überfällige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Klubs und/oder Arbeitnehmern und/oder Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden in beträchtlicher Höhe bestanden.

Betroffen sind folgende 23 Vereine:
FK Borac Banja Luka (BIH)
FK Sarajevo (BIH)
FK Željezničar (BIH)
PFC CSKA Sofia (BUL)
HNK Hajduk Split (CRO)
NK Osijek (CRO)
Club Atlético de Madrid (ESP)
Málaga CF (ESP)
Maccabi Netanya FC (ISR)
FK Shkendija 79 (MKD)
Floriana FC (MLT)
FK Budućnost Podgorica (MNE)
FK Rudar Pjevlja (MNE)
Ruch Chorzów (POL)
Sporting Clube de Portugal (POR)
FC Dinamo Bucureşti (ROU)
FC Rapid Bucureşti (ROU)
FC Vaslui (ROU)
FC Rubin Kazan (RUS)
FK Partizan (SRB)
FK Vojvodina (SRB)
Eskişehirspor (TUR)
Fenerbahçe SK (TUR)

Die Untersuchungskammer des FKKK wird ihre Untersuchungen fortführen und von diesen Klubs einen aktualisierten Bericht zum Stand der Dinge per 30. September betreffend ihre überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Klubs, Arbeitnehmern und Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden einfordern.

Die vorsorglichen Maßnahmen bleiben in Kraft, bis alle Verbindlichkeiten vollständig beglichen sind bzw. bis die rechtsprechende Kammer der FKKK einen endgültigen Entscheid getroffen hat.

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