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UEFA-Beschlüsse zu bevorstehenden Wettbewerben im Zusammenhang mit dem anhaltenden Ausschluss russischer Nationalmannschaften und Vereine

Russland wird nicht an der Gruppe 2 der Liga B teilnehmen und automatisch auf den vierten Rang in dieser Gruppe gesetzt.

Im Nachgang zu seiner Entscheidung vom 28. Februar 2022, alle russischen Nationalmannschaften und Vereine bis auf Weiteres von der Teilnahme an UEFA-Wettbewerbsspielen auszuschließen, hat das UEFA-Exekutivkomitee heute eine Reihe von Beschlüssen mit Blick auf die Auswirkungen dieser Entscheidung auf bevorstehende Wettbewerbe getroffen, um deren reibungslose Austragung in einem sicheren Umfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat folgende Beschlüsse getroffen:

UEFA Nations League 2022/23

  • Russland tritt nicht in Gruppe 2 der Liga B an und wird automatisch als Gruppenvierter platziert. Deshalb steigt Russland nach Abschluss der Gruppenphase ab und wird auf dem 16. und somit letzten Platz der Liga B klassiert.

Das UEFA-Exekutivkomitee ist bereit, weitere Sitzungen abzuhalten, um die rechtliche Situation sowie die sich ständig weiterentwickelnde Faktenlage neu zu bewerten und gegebenenfalls weitere Entscheidungen zu treffen.