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Verteilung der Europa League-Einnahmen 2016/17

Insgesamt werden in der UEFA Europa League 2016/17 mehr als 399,8 Mio. Euro an Einnahmen an die Klubs verteilt. Wie erfolgt dies von der Qualifikation bis zum Finale?

Der Pokal der UEFA Europa League
Der Pokal der UEFA Europa League ©Getty Images

Insgesamt werden nach in der UEFA Europa League 2016/17 mehr als 399,8 Mio. Euro an Einnahmen an die Klubs verteilt. 

WIE DIE EINNAHMEN ERZIELT WERDEN

  • Sämtliche Nettoeinnahmen aus den Klubwettbewerben werden in einem einzigen Topf zusammengefasst, wobei die Ausschüttung an die Teilnehmer in einem festen Verhältnis von 3,3 zu 1 zwischen der UEFA Champions League und der UEFA Europa League erfolgt.
  • Die Bruttoeinnahmen aus den drei Wettbewerben werden insgesamt auf rund 2,35 Mrd. Euro geschätzt. Das nachfolgende Verteilungsschema (einschließlich Festbeträgen) geht von dieser Summe aus.
  • Von dem geschätzten Bruttobetrag von 2,35 Mrd. EUR werden 12 Prozent (282 Mio.) für die Deckung organisatorischer bzw. administrativer Kosten im Zusammenhang mit den Wettbewerben abgezogen; weitere 8,5 Prozent (199,7 Mio. Euro) werden für Solidaritätszahlungen verwendet. Von den übrigen 1,86 Mrd. Euro legt die UEFA 8 Prozent für den europäischen Fußball beiseite; die verbleibenden 92 Prozent werden an die teilnehmenden Vereine ausgeschüttet.
  • Auf Grundlage der oben erwähnten Einnahmenschätzung und der festgelegten Zuteilungen werden in der Saison 2016/17 1,7187 Mrd. Euro zur Verteilung an die teilnehmenden Vereine zur Verfügung stehen. Davon gehen 399,8 Mio. Euro an die Klubs in der UEFA Europa League.
     

WIE DAS GELD VERTEILT WIRD

Von der Gruppenphase an aufwärts

Voraussichtliche Beträge
Der für die teilnehmenden Klubs verfügbare Nettobetrag wird im Verhältnis 60:40 zwischen festen Beträgen und variablen Beträgen (Marktpool) aufgeteilt. Somit ergibt sich ein fester Betrag von EUR 239,8 Mio. Euro und ein variabler Betrag (Marktpool) von 160 Mio. Euro.

Feste Beträge (239,8 Mio. Euro)

  • Jeder Teilnehmer an der Gruppenphase erhält eine Startprämie in Höhe von 2,6 Mio. Euro.
  • Pro Sieg in der Gruppenphase gibt es eine Leistungsprämie in Höhe von 360.000 Euro
  • Für ein Unnetschieden gibt es 120.000 Euro
  • Die Restbeträge (d.h. 120.000 Euro pro Unentschieden) werden am Ende entsprechend der Anzahl gewonnener Spiele in der Gruppenphase auf alle daran teilnehmenden Klubs verteilt.
  • Bonus für Gruppensieger: 600.000 Euro
  • Bonus für Gruppenzweite: 300.000 Euro
  • Teilnehmer an der Runde der letzten 32: 500.000 Euro
  • Achtelfinalteilnehmer: 750.000 Euro
  • Viertelfinalisten: 1 Mio. Euro 
  • Halbfinalisten: 1,6 Mio. Euro.
  • Den Sieger der UEFA Europa League erwarten 6,5 Mio. Euro, den Zweitplatzierten 3,5 Mio. EuroDarin enthalten ist der jeweilige Anteil des Vereins aus dem Eintrittskartenverkauf für das Endspiel (d.h. den Finalisten steht kein zusätzlicher Betrag im Zusammenhang mit dem Eintrittskartenverkauf mehr zu).

Die Höchstsumme, die ein Verein erreichen kann, beträgt 15,71 Mio. Euro, ohne Berücksichtigung des Anteils am Marktpool.

Marktpool (160 Mio. Euro)

Der geschätzte Betrag von 160 Mio. Euro wird gemäß dem jeweiligen Wert des Fernsehmarktes, den die an der UEFA Europa League (ab der Gruppenphase) teilnehmenden Klubs vertreten, anteilig an den jeweiligen Verband ausgeschüttet und unter den betroffenen Klubs aufgeteilt.

a) aDie eine Hälfte des Marktpools (80 Mio. Euro) wird in so viele Teile aufgeteilt, wie Nationalverbände mit mindestens einem Klub in der Gruppenphase vertreten sind. Der Anteil eines jeden Nationalverbands, der dem jeweiligen Marktwert entspricht, wird dann unter den Klubs dieses Verbands gemäß deren Abschneiden in den nationalen Wettbewerben der vergangenen Saison verteilt. Dabei gilt für alle Verbände folgender Verteilungsschlüssel.

  • Qualifiziert sich der nationale Pokalsieger nicht für die Gruppenphase der UEFA Europa League, wird der Marktpool-Betrag gleichmäßig unter allen teilnehmenden Klubs des betreffenden Nationalverbands aufgeteilt.
  • Nationale Pokalsieger, die in den Qualifikationsrunden der UEFA Champions League ausscheiden und in die UEFA Europa League überwechseln, werden im Rahmen des Verteilungsschlüssels als Pokalsieger behandelt.

b) Die andere Hälfte des Marktpools (80 Mio. Euro) wird in so viele Teile aufgeteilt, wie der Wettbewerb Runden hat, und zwar nach folgendem Muster:

Gruppenphase (40%)     32 Mio. Euro
Sechzehntelfinale (20%)     1Mio. Euro
Achtelfinale (16%)     12,8 Mio. Euro
Viertelfinale (12%)   9,6 Mio. Euro
Halbfinale (8%)         6,4 Mio. Euro
Finale (4%)                  3,2 Mio Euro

  • Jeder dieser Anteile wird jeweils in so viele Teile aufgeteilt, wie Nationalverbände mit mindestens einem Klub in der jeweiligen Runde vertreten sind. Die Aufteilung folgt dabei dem Wert des jeweiligen Fernsehmarktes der einzelnen Verbände.

  • Der Anteil eines jeden Nationalverbands wird dann gleichmäßig unter den Klubs des Verbands, die an der jeweiligen Runde teilgenommen haben, aufgeteilt.

Die entsprechenden Beträge pro Verein, die gemäß dem jeweiligen Marktwert verteilt werden, können erst abschließend berechnet werden, wenn alle Verträge abgeschlossen sind. Diese Berechnung kann erst nach Abschluss des Wettbewerbs erfolgen, da die genauen Beträge pro Verein von fünf Faktoren abhängen:

  • Am Ende tatsächlich im Marktpool vorhandener Betrag.
  • Zusammensetzung der Teilnehmerliste der UEFA Europa League 2016/17.
  • Anzahl Klubs aus den einzelnen Nationalverbänden, die in der UEFA Europa League 2016/17 vertreten sind.
  • Meisterschaftsrang der betreffenden Vereine im Vorjahr.
  • Leistung des betreffenden Vereins in der UEFA Europa League 2016/17.
  • Zusätzliche Beträge
    Zusätzliche Beträge, die unter Umständen infolge höherer Bruttoeinnahmen aus kommerziellen Verträgen für die Verteilung an die Klubs zur Verfügung stehen (Überschuss), werden gemäß Entscheidung des UEFA-Exekutivkomitees auf Empfehlung der UEFA-Kommission für Klubwettbewerbe im Verhältnis 60:40 zwischen festen Beträgen und Marktpool aufgeteilt.

    SOLIDARITÄTSZAHLUNGEN

    • Teams in der Qualifikation

    Nach dem neuen Verteilungsschlüssel stehen für Zahlungen an die an der Qualifikationsphase der UEFA Champions League bzw. der UEFA Europa League teilnehmenden Vereine 3,5 Prozent der gesamten Bruttoeinnahmen zur Verfügung. Ausgehend von 2,35 Mrd. Euro Gesamteinnahmen können somit 82,2 Mio. Euro wie folgt an die betreffenden Klubs ausgeschüttet werden.   :

    1. Qualifikationsrunde – 215.000 Euro
    2. Qualifikationsrunde – 225.000 Euro
    3. Qualifikationsrunde – 235.000 Euro
    Play-offs – 245.000 Euro (nur ausgeschiedene Klubs)

    An die Sieger der Play-offs werden für diese Runde keine Solidaritätszahlungen getätigt. Ihnen bleiben jedoch die Zahlungen für die vorangegangenen Qualifikationsrunden erhalten. 

    • Nicht teilnehmende Klubs

    Die Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Klubs, die über ihre Nationalverbände bzw. Ligen ausbezahlt werden, betragen nunmehr 5 Prozent der gesamten Bruttoeinnahmen aus beiden Wettbewerben.

    • Voraussichtlich werden damit 117,5 Mio. Euro an die Nationalverbände bzw. Ligen zur Weiterverteilung an ihre Klubs zur Verfügung stehen (bei höheren Bruttoeinnahmen aus den kommerziellen Rechten kann dieser Betrag höher ausfallen).
    • 80 Prozent dieses Betrags werden an Nationalverbände bzw. Ligen mit mindestens einem an der Gruppenphase der UEFA Champions League teilnehmenden Klub verteilt, 20 Prozent an Nationalverbände bzw. Ligen ohne Teilnehmer in der Gruppenphase der UEFA Champions League.

    Wie bereits letzte Saison (2015/16) richtet sich diese Ausschüttung an die Nationalverbände bzw. Ligen nicht mehr exklusiv nach dem Marktwert. Stattdessen werden 60 Prozent des verfügbaren Betrags zu gleichen Teilen unter allen Nationalverbänden bzw. Ligen aufgeteilt und nur 40 Prozent entsprechend dem TV-Marktwert der einzelnen Verbände in der UEFA Champions League.

    Nur Vereine, die in der Saison 2016/17 an keiner der beiden Gruppenphasen teilnehmen, haben Anspruch auf einen Anteil aus diesen Solidaritätszahlungen.

    Alle aufgeführten Zahlen verstehen sich vorbehaltlich Bestätigung durch die UEFA.

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