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EURO 2020: Bewerbungsreglement festgelegt

Das UEFA-Exekutivkomitee hat bei seiner heutigen Sitzung in Sofia die Bewerbungsanforderungen und das Bewerbungsreglement für die Ausrichtung der UEFA EURO 2020 genehmigt.

EURO 2020: Bewerbungsreglement festgelegt
EURO 2020: Bewerbungsreglement festgelegt ©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee hat bei seiner heutigen Sitzung in Sofia, Bulgarien, die Bewerbungsanforderungen und das Bewerbungsreglement für die Ausrichtung der UEFA EURO 2020 genehmigt, die infolge des Exekutivkomitee-Beschlusses vom vergangenen Dezember in Lausanne in 12 europäischen Städten stattfinden wird.

Die Spiele der EM-Endrunde 2020 werden auf 13 verschiedene Pakete verteilt, darunter 12 Standardpakete mit je drei Gruppenspielen und einer Achtel- oder Viertelfinalbegegnung, sowie ein Paket mit den Halbfinalspielen und dem Finale. Pro Land wird es nur einen Austragungsort geben, d.h. alle Spiele eines Pakets werden im selben Stadion stattfinden. Dies gilt auch für die Halbfinalbegegnungen und das Endspiel. Weitere Einzelheiten zum Veranstaltungskonzept finden sich in der UEFA-Medienmitteilung Nr. 006 vom 25. Januar 2013.

Jeder Nationalverband kann maximal zwei Bewerbungen einreichen – eine für ein Standardpaket und eine für das Halbfinal- und Endspielpaket. Dabei kann ein Verband beide Bewerbungen für dieselbe Stadt einreichen oder zwei verschiedene Städte vorschlagen. Geplante Stadion-Neubauten sind im Bewerbungsverfahren zulässig, doch müssen die Bauarbeiten spätestens 2016 beginnen; andernfalls können die Spiele nachträglich an eine andere Stadt vergeben werden.

Nach der Genehmigung der Bewerbungsanforderungen und des Bewerbungsreglements stimmte das UEFA-Exekutivkomitee auch dem vorgeschlagenen Abstimmungsverfahren für die Vergabe der Pakete zu, mit dem sichergestellt wird, dass alle Regionen Europas berücksichtigt werden. Bereits im Januar hatte das Exekutivkomitee den Zeitrahmen für das Bewerbungsverfahren festgelegt:

26. April 2013: Veröffentlichung des Bewerbungsreglements und der Bewerbungsanforderungen sowie Beginn des Bewerbungsverfahrens

11. September 2013: Formelle Bestätigung der Bewerbung durch die Kandidaten

25. April 2014: Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Mai-August 2014: Bewertung der Bewerbungen und mögliche Inspektionsbesuche durch die UEFA

September 2014: Wahl der Austragungsstädte durch das UEFA-Exekutivkomitee

Weitere Beschlüsse:
Das Exekutivkomitee stimmte außerdem der Aufnahme der Verbände Bosnien-Herzegowinas, Portugals und Russlands in die UEFA-Schiedsrichterkonvention zu, mit der die Ausbildung von Schiedsrichtern gefördert, die Rolle des Schiedsrichters aufgewertet und die Strukturen des Schiedsrichterwesens in Europa verbessert werden sollen.

Es hieß auch das UEFA-Budget für 2013/14 gut, das dem XXXVII. Ordentlichen UEFA-Kongress am 24. Mai 2013 in London zur endgültigen Genehmigung unterbreitet wird und unter anderem einen auf drei Jahre verteilten Unterstützungsbeitrag in Höhe von EUR 10 Mio. zugunsten der Nationalverbände beinhaltet, die das System mit zusätzlichen Schiedsrichterassistenten einführen. Schließlich legte die UEFA-Exekutive das endgültige Programm und die Tagesordnung für den besagten UEFA-Kongress fest.

Folgende Wettbewerbsreglemente wurden genehmigt: UEFA Champions League 2013/14, UEFA Europa League 2013/14, UEFA-Superpokal 2013, UEFA Womenʼs Champions League 2013/14, UEFA Youth League 2013/14 und UEFA-Futsal-Pokal 2013/14.

Ebenfalls genehmigt wurden das Medizinische Reglement der UEFA (Ausgabe 2013) und das UEFA-Dopingreglement (Ausgabe 2013).

Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees findet am 22./23. Mai 2013 in London statt, wo am 24. Mai auch der XXXVII. Ordentliche UEFA-Kongress abgehalten wird.

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