UEFA-Entscheidung zu Italien gegen Serbien
Freitag, 29. Oktober 2010
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Die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer hat entschieden, das nach heftigen Ausschreitungen abgebrochene EM-Qualifikationsspiel zwischen Italien und Serbien mit 3:0 für die Gastgeber zu werten.
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Nach dem Abbruch des Qualifikationsspiels zur UEFA EURO 2012 zwischen Italien und Serbien am 12. Oktober 2010 im Stadio Luigi Ferraris in Genua hat sich die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer heute in Nyon (Schweiz) getroffen, um den Fall zu bewerten. Die beiden Nationalverbände, der italienische sowie der serbische Verband, sowie der UEFA-Disziplinarinspektor waren bei dem Treffen zugegen.
Die Kontroll- und Disziplinarkammer hat entschieden, das abgebrochene Spiel mit 3:0 für Italien zu werten.
Der serbische Verband (FSS) muss außerdem seine kommenden beiden Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das dritte Heimspiel dürfen die Serben dann zwar wieder vor Zuschauern absolvieren, aber auf Bewährung. Das heißt: Sollte zwei Jahre lang nichts Ähnliches mehr passieren, verfällt die Bewährungsstrafe.
Die Kontroll- und Disziplinarkammer hat zudem bestimmt, dass der FSS keine Eintrittskarten für serbische Fans für die restlichen Auswärtsspiele der EM-Qualifikation herausgeben darf. Darüber hinaus muss der Verband 120.000 Euro bezahlen.
Der italienische Verband bekam ein Spiel auf Bewährung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, auch hier dauert die Bewährungsfrist zwei Jahre. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.
Beide Verbände können innerhalb von drei Tagen nach Versand der Begründung für die Entscheidung Einspruch einlegen.