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Ergänzungen zu den offiziellen Wettbewerbsregeln

Die UEFA hat zwei Ergänzungen zu den offiziellen Wettbewerbsregeln der UEFA EURO 2016 getätigt: Den genauen Gebrauch der Torlinientechnologie sowie die Vorgehensweise des Schiedsrichters bei Kopfverletzungen.

Die UEFA hat den Gebrauch der Torlinientechnik bei der UEFA EURO 2016 geregelt
Die UEFA hat den Gebrauch der Torlinientechnik bei der UEFA EURO 2016 geregelt ©Getty Images

Die UEFA hat zwei kleine Ergänzungen zu den offiziellen Wettbewerbsregeln der UEFA EURO 2016 getätigt. Geregelt wurden der genaue Gebrauch der Torlinientechnologie sowie die Vorgehensweise bei schweren Verletzungen der Spieler.

Die beiden Ergänzungen wurden am 3. Mai vom UEFA-Exekutivkomitee bestätigt und in die offiziellen Wettbewerbsregeln aufgenommen.

In Bezug auf die Torlinientechnologie regelt ein neuer Paragraph in Artikel 35, dass die Entscheidung, ob ein Tor zählt oder nicht, allein beim Schiedsrichter liegt. Sollte die Technologie nicht funktionieren, finden die Spiele trotzdem statt bzw. laufen die Spiele trotzdem weiter - ohne die Torlinientechnologie.

Bezüglich der Verletzungen der Spieler wurde Artikel 46b in das Regelwerk aufgenommen, der besagt, dass der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen kann, wenn der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung besteht. In diesem Fall werden die Mannschaftsärzte auf das Feld geholt, um den Spieler zu begutachten.

Besteht zunächst Verdacht auf Gehirnerschütterung, darf der Spieler nur dann weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt dem Schiedsrichter das Okay dafür gibt.

Alle Teams, die an der Endrunde der UEFA EURO 2016 teilnehmen, wurden außerdem über folgende Punkte in Kenntnis gesetzt:

  • Die Definition des Fairplay gemäß Artikel 18 wurde neu formuliert. Demnach wird eine Rote Karte bzw. Gelb-Rote Karte mit drei Disziplinarpunkten bestraft, eine Gelbe Karte mit einem Punkt.
  • Artikel 24 legt nun fest, dass ein Spiel abgebrochen wird, sobald bei einer Mannschaft weniger als sieben Spieler auf dem Feld stehen. Der UEFA-Disziplinarkammer entscheidet im Anschluss über die Folgen.
  • Die Neuauslegung von Artikel 21 erlaubt jedem der 24 Teams, die an der Endrunde teilnehmen, maximal zwei Freundschaftsspiele gegen ein anderes Team der Endrunde auszutragen, sofern es sich nicht um eine Mannschaft aus derselben Gruppe handelt.

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