Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees aus Venedig
Donnerstag, 8. Dezember 2011
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Das UEFA-Exekutivkomitee hat Entscheidungen zur UEFA EURO 2012, HatTrick III, den Nationalmannschaftswettbewerben der Frauen, der UEFA-Futsal-EURO und dem Verhältnis zur EU getroffen.
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Das UEFA-Exekutivkomitee hielt heute in Venedig seine letzte Sitzung des Jahres ab.
In der italienischen Lagunenstadt wurde das höchste Entscheidungsgremium des europäischen Fußballs unter Vorsitz von UEFA-Präsident Michel Platini über eine Reihe von Themen informiert, die im September beim Strategietreffen mit den 53 UEFA-Mitgliedsverbänden in Zypern zur Sprache gekommen waren. Infolgedessen beschloss die UEFA-Exekutive die Erweiterung der Endrunde der Frauen-Europameisterschaft von 12 auf 16 Mannschaften ab 2017, ebenso wie die Aufstockung der U17-Frauen-EM-Endrunde von vier auf acht Teams.
Des Weiteren genehmigte das Exekutivkomitee eine Änderung am Wettbewerbsreglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2010-12. Mit Blick auf die Wiederholung etwaiger abgebrochener Spiele bei der Endrunde wurde Absatz 10.08 modifiziert und ein neuer Absatz 10.09 eingefügt. Wird ein Spiel aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, so sind nach der neuen Bestimmung anstelle einer vollständigen Wiederholung nur die verbleibenden Minuten zu Ende zu spielen, wobei das ursprüngliche Spielblatt seine Gültigkeit behält und dieselben Spieler bzw. Ersatzspieler eingesetzt werden müssen, die im Moment des Spielabbruchs auf dem Platz standen. Nähere Einzelheiten zu den Änderungen werden zu gegebener Zeit auf UEFA.com veröffentlicht.
Das Exekutivkomitee segnete außerdem das von der UEFA-HatTrick-Kommission unterbreitete UEFA-HatTrick-III-Reglement für den Zyklus 2012-16 ab. Im Rahmen des HatTrick-Programms wird ein Teil der Einnahmen aus den Endrunden der Fußball-Europameisterschaft in Form von Fördergeldern an die 53 UEFA-Mitgliedsverbände zurückgegeben.
Unter HatTrick III stehen jedem UEFA-Mitgliedsverband im Zeitraum 2012/13 bis 2015/16 folgende Beträge zu: bis zu EUR 3 Mio. für physische und intellektuelle Investitionsprojekte sowie soziale und Breitenfußballprojekte; daneben jährlich bis zu EUR 1,6 Mio., von denen EUR 600 000 als Zuschuss zur Deckung der laufenden Kosten gedacht sind, während EUR 1 Mio. als Anreizzahlung für die Teilnahme an Junioren-, Frauen- und Futsal-Wettbewerben der UEFA, die Umsetzung des UEFA-Klublizenzierungsverfahrens sowie der verschiedenen UEFA-Konventionen und -Chartas und schließlich für die Verbesserung der Good Governance in den Mitgliedsverbänden zu verstehen ist. Insgesamt werden über das HatTrick-III-Programm so EUR 498 Mio. umverteilt.
Als Ausrichter der UEFA Futsal EURO 2014 wählte die UEFA-Exekutive Belgien.
Schließlich genehmigte das Exekutivkomitee auch die autonome Vereinbarung zum sozialen Dialog innerhalb der EU zwischen der UEFA, der EPFL, der ECA und der FIFPro Division Europe. Zweck des sozialen Dialogs ist es insbesondere, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zusammenzubringen, um Arbeits- und Sozialbedingungen auszuhandeln. Für den Fußball bilden die Mindestanforderungen für Standardspielerverträge in Europa das zentrale Element. Bevor die Vereinbarung umgesetzt werden kann, muss sie von den zuständigen Entscheidungsorganen der einzelnen Parteien verabschiedet werden. Im Falle der UEFA wird sie daher dem UEFA-Kongress im März 2012 unterbreitet werden. Einstweilen ist geplant, dass die feierliche Unterzeichnung im April 2012 in Brüssel stattfinden soll.