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Dürfen Januar-Neuzugänge in der K.-o.-Phase der Champions League, Europa League und Europa Conference League spielen?

Dürfen die Winterneuzugänge in der K.-o.-Phase spielen?

Die Trophäen der drei großen UEFA-Klubwettbewerbe
Die Trophäen der drei großen UEFA-Klubwettbewerbe UEFA via Getty Images

Wie sind die Regelungen bei Januar-Neuzugängen?

Die Teilnehmer an der K.-o.-Phase von UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Europa Conference League haben im Winter die Möglichkeit, maximal drei neue, spielberechtigte Akteure zu melden. Seit 2018/19 ist es egal, ob diese Spieler bereits in diesem Wettbewerb für einen anderen Verein gespielt haben, oder für einen Verein, der noch im Wettbewerb vertreten ist. 

Wann werden die Kaderänderungen bestätigt?

Die Klubs müssen ihre gewünschten Kaderänderungen bis spätestens am 2. Februar um 24:00 Uhr MEZ kommuniziert haben. Sobald die Änderungen von allen Mannschaften von der UEFA genehmigt worden sind, wird die Liste mit neuen sowie nicht mehr gemeldeten Spielern auf UEFA.com veröffentlicht.

Namhafte Winter-Transfers

Borussia Dortmund/Getty Images

Mykhailo Mudryk (Shakhtar Donetsk to Chelsea, 2023)
Luis Díaz (von Porto zu Liverpool, 2022)
Dominik Szoboszlai (von Salzburg zu Leipzig, 2021)
Erling Haaland (von Salzburg zu Dortmund, 2020)
Dani Olmo (von Dinamo Zagreb zu Leipzig, 2020)
Pepe (von Beşiktaş zu Porto, 2019)
Virgil van Dijk (von Southampton zu Liverpool, 2018)

Was sagt das Reglement über Änderungen im Kader?

Hier sind die relevanten Auszüge aus dem offiziellen Wettbewerbsreglement der UEFA Champions League:

  • 46.01 Ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 2. Februar 2024 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
  • 46.02 Einzelne oder alle Spieler des oben genannten Kontingents von drei Spielern dürfen in der Qualifikationsphase, in den Playoffs bzw. in der Gruppenphase der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League von einem anderen Klub eingesetzt worden sein.

Details zur Spielermeldung in dieser Phase der Saison erfahren Sie im ausführlichen Artikel 46 des Reglements.

Hier sind die relevanten Auszüge aus dem Reglement der UEFA Europa League:

  • 46.01 Ab den K.-o.-Runden-Playoffs darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 2. Februar 2024 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
  • 46.02 Einzelne oder alle Spieler des oben genannten Kontingents von drei Spielern dürfen in der Qualifikationsphase, in den Playoffs bzw. in der Gruppenphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Europa Conference League von einem anderen Klub eingesetzt worden sein.

Details zur Spielermeldung in dieser Phase der Saison gibt es im ausführlichen Artikel 46 des Reglements.

Hier sind die relevanten Auszüge aus dem Reglement der UEFA Europa Conference League:

  • 46.01 Ab den K.-o.-Runden-Playoffs darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 2. Februar 2024 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
  • 46.02 Einzelne oder alle Spieler des oben genannten Kontingents von drei Spielern dürfen in der Qualifikationsphase, in den Playoffs bzw. in der Gruppenphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Europa Conference League von einem anderen Klub eingesetzt worden sein.

Details zur Spielermeldung in dieser Phase der Saison gibt es im ausführlichen Artikel 46 des Reglements.

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