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Erklärungen zu VSA-Entscheidungen in der UEFA Champions League

Nach den Champions-League-Partien dieser Woche möchte die UEFA über zusätzliche Informationen und Gesichtspunkte orientieren, die von den Video-Schiedsrichterassistenten (VSA) und den Hauptschiedsrichtern bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt wurden.

Erklärungen zu VSA-Entscheidungen in der UEFA Champions League
Erklärungen zu VSA-Entscheidungen in der UEFA Champions League ©UEFA

Real Madrid - Ajax Amsterdam
Ball in oder aus dem Spiel – 62. Minute

Trotz sorgfältiger Analyse der TV-Bilder aus sämtlichen Kameraeinstellungen durch den VSA konnte kein schlüssiger Nachweis dafür erbracht werden, dass der Ball aus dem Spiel war.

Der perfekt positionierte Schiedsrichterassistent war der Auffassung gewesen, dass der Ball die Seitenlinie nicht vollständig überschritten hatte. Eine Überprüfung am Spielfeldrand war daher nicht nötig. Die Entscheidung des Schiedsrichters, nicht einzugreifen und das Tor zu geben, war somit korrekt.

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FC Porto - AS Rom
Verhängter Strafstoß – 116. Minute

Nach Prüfung der Abseitslinie – die bestätigte, dass sich der Angreifer nicht im Abseits befand – fragte der VSA den Schiedsrichter, ob er das Vergehen des Roma-Verteidigers (Trikotziehen) gesehen habe.

Der Schiedsrichter erklärte, er habe in Echtzeit kein solches Vergehen erkennen können, und forderte die TV-Bilder zwecks Überprüfung der Szene am Spielfeldrand an („schwerwiegender Vorfall, der übersehen wurde“). Die TV-Bilder veranlassten den Schiedsrichter dazu, wegen Trikotziehens einen Strafstoß zu verhängen.
 

FC Porto - AS Rom
Kein Eingreifen des VSA – 121. Minute

Der Schiedsrichter stand nahe am Spielgeschehen, sah das mögliche Vergehen in Echtzeit und war der Ansicht, dass kein Foulspiel vorlag.

Dennoch beschloss er, die Wiederaufnahme des Spiels hinauszuzögern, um dem VSA mehr Zeit zu geben, die Szene aus verschiedenen Kamerawinkeln zu begutachten. Dieser prüfte die diversen TV-Bilder sorgfältig und konnte kein klares Vergehen erkennen.

Anschließend informierte der VSA den Schiedsrichter, dass die Überprüfung der Szene keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung zutage gefördert habe und es keinen Grund für ein Eingreifen des VSA und eine Überprüfung am Spielfeldrand gebe.

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Paris Saint-Germain - Manchester United
Verhängter Strafstoß – 90. Minute

Nach Sichtung der verfügbaren TV-Bilder aus verschiedenen Kameraeinstellungen empfahl der VSA dem Schiedsrichter, die Strafraumszene am Spielfeldrand zu überprüfen.

Da der Schiedsrichter die Szene in Echtzeit nicht genau gesehen hatte (gemäß VSA-Protokoll ein „schwerwiegender Vorfall, der übersehen wurde“), nahm er eine Überprüfung am Spielfeldrand vor.

Dabei kam er zum Schluss, dass die Distanz zum Ort der Schussabgabe groß genug war und der verteidigende Spieler damit rechnen musste, dass er den Ball berühren würde. Sein Arm lag nicht eng am Körper, wodurch er seine Körperfläche vergrößerte, was dazu führte, dass die Flugbahn des in Richtung Tor fliegenden Balles verändert wurde. Folglich verhängte der Schiedsrichter einen Strafstoß.

Sämtliche oben erläuterten Entscheidungen wurden in vollständiger Übereinstimmung mit dem VSA-Protokoll getroffen.