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Meldefrist läuft ab

Die 24 Teams, die in der ersten Qualifikationsrunde antreten, haben bis Mittwoch Zeit, um neue Spieler zu melden.

Die 24 Teams, die in der ersten Qualifikationsrunde zur UEFA Champions League antreten, haben bis Mittwoch Zeit, um neue Spieler für den Wettbewerb zu melden.

Frist bis Mitternacht
Die Kaderlisten für Hin- und Rückspiel am 12./13. und 19./20. Juli müssen bis Mitternacht MEZ durch den entsprechenden Nationalverband bei der UEFA eingereicht werden. Titelverteidiger Liverpool FC trifft in seinem Erstrundenduell auf den walisischen Vertreter Total Network Solutions FC. Die Reds präsentierten am Montag mit José Manuel Reina, Boudewijn Zenden, Mark González und Antonio Barragán vier neue Spieler. Ausserdem tut es der Truppe von Rafael Benítez gut, dass Steven Gerrard, der Mann, der in Istanbul den Pokal der europäischen Meistervereine in die Höhe stemmte, in Anfield bleibt.

Zweite und dritte Qualifikationsrunde
Sollte Liverpool weiterkommen, können bis zum 21. Juli, ebenfalls um Mitternacht MEZ, neue Spieler für die zweite Qualifikationsrunde gemeldet werden. Die Frist für die dritte und letzte Qualifikationsrunde - die am 9./10. und 23./24. August ausgespielt wird - läuft am 4. August ab. Die 16 Sieger dieser Runde ziehen in die Gruppenphase ein, die am Donnerstag, den 25. August, in Monaco ausgelost wird.

A- und B-Liste
Die 32 an der Gruppenphase teilnehmenden Vereine haben dann eine Woche bis zum 1. September, um ihren Kader für den Wettbewerb zu benennen. Für die Champions League-Saison darf jeder Klub 25 Spieler auf der A-Liste melden. Jugendspieler (die am oder nach dem 1. Januar 1984 geboren wurden und nach ihrem 15. Geburtstag für einen ununterbrochenen Zeitraum von zwei Jahren für den Verein spielberechtigt waren) auf der B-Liste zählen nicht zu diesem Kontingent.

Intertoto Cup
Abgesehen von den ersten drei Runden im UEFA Intertoto Cup darf ein Spieler im Verlauf einer Saison in keinem UEFA-Vereinswettbewerb für mehr als ein Team spielen. Für diese Regel gilt nur eine Ausnahme (siehe unten). Für alle Partien ab der ersten K.o.-Runde darf ein Verein höchstens drei neue Spieler melden, falls diese auch spielberechtigt sind.

Ausnahme
Ein Spieler aus diesem Kontingent von drei Akteuren, der in einem anderen europäischen Wettbewerb für einen anderen Verein gespielt hat, kann zum 1. Februar 2006 für die K.o.-Runden gemeldet werden. So kann ein Spieler, der in der UEFA-Pokal-Gruppenphase aufgelaufen ist, von einem Verein, der in der K.o.-Runde der Champions League antritt, verpflichtet und registriert werden.

Nicht eingesetzter Einwechselspieler
Ein Einwechselspieler, der nicht zum Einsatz gekommen ist, kann in der gleichen Saison für einen anderen Verein spielen, wenn er korrekt angemeldet ist.

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