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Kaderänderungen in der Champions League

Die Achtelfinalisten der UEFA Champions League dürfen maximal drei spielberechtigte Akteure nachmelden. Wir erklären das diesbezügliche Reglement.

Alexis Sánchez - rückt er in den Kader von United?
Alexis Sánchez - rückt er in den Kader von United? ©Getty Images

Jeder Achtelfinalist der UEFA Champions League kann seinen Kader vor dem Beginn der K.-o.-Runde leicht verändern. Dabei gibt es aber einige Regeln zu beachten.

Was sagt das Reglement?

Hier sind die entsprechenden Artikel aus dem offiziellen Reglement:

  • 44.01 Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 1. Februar 2018 (24 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
  • 44.02 Einer der drei Spieler des oben genannten Kontingents kann ausnahmsweise nachgemeldet werden, auch wenn er bereits in einem Spiel der Gruppenphase eines UEFA-Klubwettbewerbs von einem anderen Verein in der aktuellen Saison eingesetzt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass er nicht
    a. für einen anderen Verein im selben Wettbewerb eingesetzt wurde; oder
    b. für einen anderen Verein eingesetzt wurde, der derzeit im selben Wettbewerb vertreten ist.

Weitere Details zur Spielermeldung finden Sie im Artikel 44 des Reglements.

Lucas Moura wechselte von Paris zu den Spurs
Lucas Moura wechselte von Paris zu den Spurs©Getty Images

Wann werden die Kaderänderungen bestätigt?

Laut Artikel 44.01 müssen die Klubs ihre Kaderänderungen bis Mitternacht (MEZ) übermitteln. Sobald alle Nachmeldungen der 16 Mannschaften von der UEFA genehmigt wurden, veröffentlichen wir die komplette Liste mit allen Änderungen.

Könnten diese Spieler eingesetzt werden?

Es gab in den zurückliegenden Tagen und Wochen einige Krachertransfers. Wir haben uns angeschaut, ob die jeweiligen Spieler theoretisch in die Kaderlisten mit aufgenommen werden könnten (Hinweis: ein "JA" ist keine Garantie für eine Spielberechtigung und bedeutet auch nicht, dass der Spieler definitiv von seinem neuen Verein nachgemeldet wird):

Philippe Coutinho (von Liverpool zu Barcelona): NEIN
Aymeric Laporte (von Athletic zu Manchester City): JA
Lucas Moura (von Paris zu Tottenham): JA
Sandro Wagner (von Hoffenheim zu Bayern): JA
Olivier Giroud (von Arsenal zu Chelsea): JA
Alexis Sánchez (von Arsenal zu Manchester United): JA
Virgil van Dijk (von Southampton zu Liverpool): JA

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