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UEFA-Exekutivkomitee genehmigt erstes Klublizenzierungsreglement für den Frauenfußball

Das neue Reglement wird dazu beitragen, den Frauenfußball zu professionalisieren, die Nachwuchsförderung zu unterstützen und die Integrität des Spitzenwettbewerbs zu schützen.

UEFA via Getty Images.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat am Mittwoch, 10. Mai, das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League genehmigt.

Zwar wurde bereits 2019 ein Lizenzierungsverfahren für den Eliteklubwettbewerb der Frauen eingeführt, jedoch handelt es sich um das erste eigenständige Reglement für die UEFA Women’s Champions League.

Andrea Traverso, UEFA-Direktor finanzielle Nachhaltigkeit und Recherche:

„Das Reglement bildet zum einen die neuen Gegebenheiten des Frauenfußballs ab. Mittlerweile gibt es in der UEFA Women’s Champions League Partien, die von mehr als 90 000 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht werden. Zum anderen ergänzt es das Klublizenzierungsverfahren, das bereits seit 2019 für den Frauenklubwettbewerb gilt.“

Ziel des Reglements ist es, die Teilnehmerzahlen im Fußball zu steigern, zur Entwicklung des Frauenfußballs beizutragen und die Integrität sowie die reibungslose Durchführung der UEFA Women’s Champions League zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird das Reglement die Professionalisierung der Vereinsstrukturen vorantreiben und zur langfristigen Nachhaltigkeit beitragen. Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens werden die Bemühungen um Transparenz sowie um eine höhere Qualität von Finanzinformationen und -management verstärkt.

Das Exekutivkomitee brachte das neue Reglement, das am 1. Juni 2022 in Kraft tritt, auf den Weg, nachdem es vor kurzem schon das neue UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit genehmigt hatte.

Darin wird unter anderem die Nachwuchsförderung gestärkt und die geforderte Anzahl qualifizierter Nachwuchstrainer mit festgelegten Mindestanforderungen an die Trainerqualifikation erhöht.

Ferner wurde ein neuer Artikel eingefügt, um die Entwicklung des Frauenfußballs gemäß der UEFA-Frauenfußballstrategie 2019-24 weiter zu fördern. Das Ziel besteht darin, Männer-Fußballklubs zu ermutigen, in allen 55 UEFA-Mitgliedsverbänden den Frauen- und Mädchenfußball voranzubringen.

Es wurde ein neues Kriterium eingeführt, wonach die Lizenzbewerber einen Verantwortlichen im Bereich Fußball und soziale Verantwortung einsetzen müssen, der die Umsetzung und Anwendung von Richtlinien und Maßnahmen im Bereich Fußball und soziale Verantwortung (FSR) begleitet. Das Reglement enthält nunmehr einen ausführlichen Abschnitt zu FSR-Fragen. Den Klubs werden Vorgaben für Maßnahmen im Hinblick auf Gleichstellung und Inklusion, Bekämpfung von Rassismus, Kinder- und Jugendschutz, Fußball für alle und Umweltschutz gemacht.

Es stützt die Umsetzung der Vorschriften zu überfälligen Verbindlichkeiten, wobei der Stichtag für das Klublizenzierungsverfahren vom 31. Dezember auf den 28. Februar verschoben wurde. Ferner werden die beiden bestehenden Beurteilungsdaten obligatorisch und ein neues Beurteilungsdatum hinzugefügt. Alle Verbindlichkeiten gegenüber Fußballklubs, Angestellten, Sozialversicherungen bzw. Steuerbehörden und der UEFA, die bis 28. Februar, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember der lizenzierten Spielzeit fällig sind, müssen jeweils bis 31. März, 15. Juli, 15. Oktober bzw. 15. Januar beglichen werden.

Es wurde eine Nettoeigenkapitalregel eingeführt, um die Bilanzen der Klubs zu stärken, indem sichergestellt wird, dass sie mit einem positiven Eigenkapital operieren. Sollte das Eigenkapital eines Klubs am 31. Dezember vor der Frist zur Einreichung des Lizenzantrags beim Lizenzgeber und vor der Frist zur Einreichung der Liste der Lizenzentscheide bei der UEFA nicht positiv sein, muss der Klub seine negative Eigenkapitalposition im Vergleich zum letzten 31. Dezember um mindestens 10 % verbessert haben.

Damit alle Lizenzgeber das Klublizenzierungsverfahren korrekt durchführen, hat die UEFA jüngst ihren Qualitätsstandard für die Klublizenzierung aktualisiert. Darin wurden obligatorische Anforderungen für die Nationalverbände formuliert, die für die Lizenzvergabe zuständig sind. Der Standard soll eine angemessene und effiziente Durchführung des Verfahrens basierend auf den Grundsätzen von Konsistenz und Gleichbehandlung gewährleisten, und gleichzeitig die Good Governance und das Qualitätsmanagement verbessern.