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Zum Schutz der Spielerinnen und Spieler: die UEFA-Charta zu Gehirnerschütterungen für Klub- und Nationalmannschaften

Mit der Einführung einer Charta zu Gehirnerschütterungen für Mannschaften, die an europäischen Klub- oder Nationalmannschaftswettbewerben der Männer oder Frauen teilnehmen, hat die UEFA einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, um die Gesundheit und Sicherheit der Spielerinnen und Spieler zu schützen.

UEFA-Sensibilisierungskampagne zu Gehirnerschütterungen

Es ist der jüngste Schritt der UEFA bei ihren Bemühungen, Spielerinnen und Spieler, Coaches, Unparteiische, medizinisches Personal und die breite Öffentlichkeit für die Risiken von Gehirnerschütterungen im Fußball zu sensibilisieren. Bereits 2019 hatte der europäische Dachverband eine Sensibilisierungskampagne zu Gehirnerschütterungen auf den Weg gebracht.
 

Die Charta wurde von der Medizinischen Kommission der UEFA verfasst. Sie zielt darauf ab, bewährte Vorgehensweisen im Umgang mit Gehirnerschütterungen stärker ins Bewusstsein zu rücken und erklärt, welche Ablaüfe bei UEFA-Wettbewerben zu befolgen sind.

Die Charta soll ferner zur Information der Aktiven sowie der Trainer- und Betreuerstäbe im Hinblick auf die bei UEFA-Spielen geltenden Regeln beitragen.

Schutz der Gesundheit der Spielerinnen und Spieler

Klub- und Nationalmannschaften werden dringend gebeten, die Charta zu unterzeichnen – nicht nur, um die Sensibilisierungskampagne der UEFA zu unterstützen, sondern auch, um ihr Engagement für den Schutz ihrer Akteure hervorzuheben.

Mit ihrer Unterschrift anerkennen die Unterzeichnenden vollständig die Richtlinien der UEFA hinsichtlich der Erkennung und Behandlung einer Kopfverletzung vom Zeitpunkt des Auftretens bis zur Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit.

Informationsveranstaltungen

Im Rahmen der Charta werden die Mannschaftsärzte aufgefordert, spezifische Informationsveranstaltungen für Spielerinnen bzw. Spieler, Trainer- und Betreuerstab zu organisieren, um die bei UEFA-Spielen bei Verdacht auf Gehirnerschütterung einzuhaltenden Abläufe vorzustellen.

UEFA-Verfahren bei Kopfverletzungen

• Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und lässt den verletzten Spieler vom Mannschaftsarzt untersuchen. Die Spieler sollten derweil Ruhe bewahren und sich nicht in die Untersuchung einmischen.

• Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordert es, den Spieler auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen.

• Ist eine Diagnose innerhalb dieser drei Minuten nicht möglich und/oder besteht ein Verdacht auf Gehirnerschütterung, so sollte es dem Spieler nicht erlaubt werden, weiterzuspielen.

• Ein Spieler, der eine Kopfverletzung erleidet, die auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt dem Schiedsrichter ausdrücklich bestätigt hat, dass der Spieler dazu in der Lage ist.

Dabei liegt die Entscheidung ausschließlich beim Mannschaftsarzt. Trainer, Unparteiische und Spieler dürfen sich nicht in die Untersuchung und die Entscheidung des Arztes einmischen.

Im Rahmen der Informationsveranstaltungen sollten die Mannschaftsärzte den Teilnehmenden das für die UEFA-Sensibilisierungskampagne produzierte Video zeigen und erläutern; ferner steht ein eigens hierfür konzipiertes Plakat zum Verfahren bei Verdacht auf Gehirnerschütterung zur Verfügung (Version für Spieler bzw. Spielerinnen). 

Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle

In einer weiteren Bestimmung der Charta ruft die UEFA ihre 55 Mitgliedsverbände dringend dazu auf, bei UEFA-Wettbewerben nach Möglichkeit ein Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle einzusetzen, um eine unverzügliche Begutachtung von Verletzungen zu ermöglichen.

Die UEFA wird die Einrichtung des Systems in Zusammenarbeit mit dem Host Broadcaster unterstützen. Dieselbe Möglichkeit zur Überprüfung medizinischer Fälle sollte auch der Gastmannschaft gegeben werden.

„Jedermann sollte wissen, wie die richtige Reaktion aussieht und was zu tun ist.“ – Tim Meyer, Vorsitzender der Medizinischen Kommission der UEFA

„Eine Gehirnerschütterung ist zweifellos eine gravierende Verletzung, die einen richtigen Umgang sowie eine korrekte Behandlung erfordert. Die Gesundheit und Sicherheit sämtlicher Spielerinnen und Spieler, die an europäischen Klub- und Nationalmannschaftswettbewerben teilnehmen, ist von überragender Bedeutung – nicht nur für die UEFA, sondern auch für die Nationalverbände in ganz Europa.

Auch wenn Forschungsstudien zu dem Schluss gekommen sind, dass die Inzidenz im Fußball niedrig ist, sollte jedermann wissen, wie die richtige Reaktion angesichts einer Gehirnerschütterung auf dem Fußballplatz aussieht und was zu tun ist.

Durch die Unterzeichnung dieser Charta zeigen die Klubs und Nationalmannschaften ihre Unterstützung für die Aktivitäten der UEFA zur Sensibilisierung für das Thema Gehirnerschütterungen und machen so eine riesigen Schritt hin zum Schutz ihrer Spielerinnen und Spieler.“

Der proaktive Ansatz der UEFA

Die UEFA brachte ihre Sensibilisierungskampagne im Oktober 2019 auf den Weg, wobei der Hauptfokus darauf lag, den Umgang mit Gehirnerschütterungen im Fußball zu verbessern.

Die Kampagne orientiert sich an medizinischen Analysen in den Spitzenwettbewerben der UEFA und zielt darauf ab, Fakten rund um das Thema Gehirnerschütterungen einem breiteren Publikum näherzubringen.

Auf Grundlage dieser Arbeit hat das UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, dieses Thema beim Weltfußballverband FIFA und den Regelhütern des Fußballs, dem International Football Association Board (IFAB), anzusprechen und beide aufzufordern, die aktuellen Spielregeln zu überprüfen, um die Einführung angemessener Maßnahmen wie temporäre Auswechslungen in Betracht zu ziehen, die den Druck auf den medizinischen Betreuerstab reduzieren und den Ärzten mehr Zeit für die Beurteilung eines Verdachts auf Gehirnerschütterung neben dem Spielfeld zu geben, damit kein betroffener Spieler ins Spiel zurückgeschickt wird.

Das IFAB hat im Dezember 2020 Testverfahren für dauerhafte Auswechslungen infolge von Gehirnerschütterungen bis Ende Juli 2022 genehmigt und seine Entscheidung im März dieses Jahres bestätigt.