UEFA gibt Maßnahmen zur Erhöhung der Fansicherheit bei UEFA-Endspielen bekannt
Freitag, 5. Mai 2023
Artikel-Zusammenfassung
Im Rahmen eines umfassenden Aktionsplans setzt die UEFA die Empfehlungen um, die aus der unabhängigen Untersuchung im Anschluss an die Vorfälle beim letztjährigen Champions-League-Finale im Stade de France hervorgegangen sind.
Top-Medien-Inhalte des Artikels
Artikel-Aufbau
Nach Prüfung der vom unabhängigen Untersuchungsausschuss am 13. Februar veröffentlichten Empfehlungen hat die UEFA Maßnahmen zur Ausweitung der bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für Zuschauerinnen und Zuschauer bei den Endspielen ihrer Klub- und Nationalmannschaftswettbewerbe ergriffen.
Die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen decken sämtliche Aspekte der Planung und Durchführung von UEFA-Endspielen ab. Sie betreffen operative Standardverfahren, Bewerbungsanforderungen für potenzielle Ausrichter sowie interne Kontrollmechanismen, die ein für alle Beteiligten sicheres und einladendes Umfeld sowie die zuvorkommende Behandlung von Zuschauerinnen und Zuschauern sicherstellen sollen – gleichzeitig sollen die Stadien für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zugänglicher werden.
Die UEFA stützt sich dabei auf die Empfehlungen des unabhängigen Untersuchungsausschusses und die Ergebnisse einer internen Arbeitsgruppe, die unmittelbar nach dem Champions-League-Finale 2022 eingesetzt wurde.
Sie hat auch einen umfassenden und positiven Dialog mit Fanvertretungen (hauptsächlich Football Supporters Europe, FSE) geführt mit dem Ziel, die Fans künftig stärker in die Planung und Durchführung von Endspielen einzubinden.
In Übereinstimmung mit der im Januar 2023 zwischen der UEFA und FSE abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung haben Vertreter/-innen von FSE an Vorbereitungsbesuchen an Austragungsorten teilgenommen, um ihre Erfahrungen einzubringen und Empfehlungen abzugeben; damit wird sichergestellt, dass den Anliegen der Fans Rechnung getragen wird. Die Einblicke von Fangruppen zu fanrelevanten Themen sind für die UEFA mit Blick auf künftige Verbesserungen von großem Nutzen. Diese sollen durch die Überwachung und Beobachtung von Spielen, die Durchführung von Fanumfragen sowie die Erstellung ausführlicher Berichte, unter anderem zu bewährten Vorgehensweisen und Themenbereichen mit Verbesserungspotenzial aus Fansicht, erreicht werden.
Vertreterinnen und Vertreter von Fangruppen stehen auch im Rahmen aller Endspiele im Einsatz, um die Fanerlebnisse rund um die Veranstaltungen zu dokumentieren. Die UEFA setzt nun bei allen Endspielen Fan- sowie Behindertenbeauftragte ein, um die Finalisten bei der Kommunikation und Koordinierung aller für ihre Fans getroffenen Vorkehrungen zu unterstützen.
Weiteres Personal steht vor Ort bereit, um sicherzustellen, dass die Fans auf erstklassige Dienstleistungen in einladender Atmosphäre zählen können und auf angemessene Weise informiert und angeleitet werden, insbesondere auf dem letzten Kilometer zum Stadion.
Ferner hat die UEFA die Zahl ihrer Sicherheitsbeauftragten bei den Endspielen erhöht, und die UEFA-internen Projektverantwortlichen werden von externen Sachverständigen in Bereichen wie Sicherheit und Datenanalyse unterstützt. Bei Bedarf werden Sicherheitsbeauftragte vor dem betreffenden Finale an den Austragungsort entsandt.
Zahlreiche Maßnahmen sind bereits in Kraft, wie die Einbeziehung der Finalisten und Fanorganisationen in die UEFA-Strategie für das jeweilige Spiel, die eingehendere Prüfung der Vorkehrungen im Stadion für Fans mit Behinderung sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Ausrichterverbänden, örtlichen Behörden und der UEFA.
Die UEFA hat diese Maßnahmen im Wissen um die gesetzmäßigen Rollen und Zuständigkeiten der Polizei und anderer öffentlicher Stellen gemäß den Sicherheitsgarantien, die sie im Rahmen der Bewerbungsverfahren von den Ausrichterländern einfordert, getroffen.
Ortsspezifische Kenntnisse und Erfahrung sind für die erfolgreiche Durchführung von Endspielen unverzichtbar. Die UEFA wird sich daher weiterhin auf die ortsspezifischen Kenntnisse und Zuständigkeiten am Austragungsort von Akteuren wie den Stadionbetreibern und den Ausrichterverbänden stützen.
Weitere Maßnahmen zielen auf die Konsolidierung bestehender Prozesse und Partnerschaften ab, wie die Umsetzung des im Zuge der UEFA EURO 2016 abgeschlossenen Saint-Denis-Übereinkommens über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen. Bei künftigen Bewerbungsverfahren muss sich jeder potenzielle Endspielausrichter dazu verpflichten, den Grundsätzen des Übereinkommens entsprechend zu handeln, selbst wenn das jeweilige Austragungsland das Übereinkommen nicht unterzeichnet hat.
Zudem hat die UEFA eine Beobachterrolle im Ausschuss für Sicherheit und Schutz bei Sportveranstaltungen des Europarates, der die Einhaltung des Übereinkommens prüft und nationale Regierungen bei der Verbesserung ihrer Gesetze in diesem Bereich berät und unterstützt.
Die UEFA ist fest entschlossen, ihre Endspiele für alle Zuschauerinnen und Zuschauer einladender, serviceorientierter und inklusiver zu gestalten.
Zusammenfassend werden mit den getroffenen Maßnahmen zwei Hauptziele verfolgt:
1) Die Fans sollen zu einem integrierenden Bestandteil der UEFA-Endspiele werden; und
2) es soll sichergestellt werden, dass alle an der Durchführung dieser Endspiele Beteiligten zusammenarbeiten und sich abstimmen.
Theodore Theodoridis, UEFA-Generalsekretär:
„Bei der UEFA sind wir fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass jeder Fußballfan den Auftritt seiner Mannschaft bei einem UEFA-Endspiel in einem sicheren und einladenden Umfeld genießen kann. Wir haben umfassende operative Maßnahmen umgesetzt, denen die Empfehlungen des unabhängigen Untersuchungsausschusses und die wertvollen Anregungen von Fanorganisationen zur Verbesserung der Sicherheit bei den Endspielen unserer Klub- und Nationalmannschaftswettbewerbe zugrundeliegen. Durch die Umsetzung der in unserem Aktionsplan aufgeführten empfohlenen Vorgehensweisen und die Fortführung des Dialogs mit Fangruppen wollen wir sicherstellen, dass alle Beteiligten unsere Veranstaltungen in einer sicheren, inklusiven und angenehmen Atmosphäre genießen können. Wir schätzen diese Zusammenarbeit und werden sie fortsetzen, damit sich jeder Fan verstanden, einbezogen und respektiert fühlt.“
Ronan Evain, Geschäftsführer von Football Supporters Europe:
„Wir begrüßen das Engagement der UEFA, die Empfehlungen der unabhängigen Untersuchung sowie die anderen operativen Änderungen zur Verbesserung der Sicherheit und des Servicelevels für alle Fans bei UEFA-Endspielen umzusetzen. Wir haben die stärkere Einbeziehung von Fans im Laufe des letzten Jahres aus erster Hand miterlebt und schätzen die zunehmende Berücksichtigung von Faninteressen im Vorfeld von Endspielen. FSE wird sich weiter für die Fans einsetzen, um sicherzustellen, dass die bewährten, im Aktionsplan dargelegten Praktiken auch von den Vereinen übernommen und während der gesamten Saison umgesetzt werden.“
Fans als integrierender Bestandteil der UEFA-Endspiele
Empfang von Fans bei UEFA-Endspielen
Referenznummern der Empfehlungen: 2, 6, 10, 12, 13 und 14.
• Begleitung und Treffen von Vorkehrungen: Die UEFA arbeitet eng mit FSE, seinem Netzwerk und den Finalisten zusammen, um Informationen über die Zahl der in die Austragungsstadt reisenden Fans einzuholen und zu prüfen. Gemeinsam mit der Austragungsstadt und den örtlichen Behörden koordiniert die UEFA die für die Fans der Finalisten vor Ort getroffenen Vorkehrungen wie die Einrichtung von Fanzonen, in denen sich die Fans vor dem Spiel versammeln können, und gegebenenfalls die Bereitstellung von Übertragungen auf Großbildschirmen für Fans ohne Eintrittskarte.
• Empfang in der Austragungsstadt: Es werden zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, um den Empfang der Fans zu verbessern und sicherzustellen, dass diese auf angemessene Weise informiert und angeleitet werden, insbesondere auf dem letzten Kilometer zum Stadion. Die UEFA arbeitet mit den Finalisten zusammen, um deren mitreisende Ordner ins Gesamtkonzept für den Empfang der Fans im Stadion und in den Fanzonen einzubinden. Bei allen Drehkreuzen wird Personal platziert, das Fans unterstützen kann, die Probleme mit ihren Eintrittskarten haben.
• Kommunikation: Die UEFA stimmt sich mit FSE und den Finalisten ab, um sicherzustellen, dass Fanorganisationen aktiv in die Kommunikationsstrategie einbezogen werden. Die Kommunikationskanäle aller Organisationen werden genutzt, damit wichtige und dringende Mitteilungen bei den Fans ankommen.
• Stadionbeschilderung: Die UEFA sorgt dafür, dass die wichtigsten Stadioneingänge angemessen beschildert sind.
• Medizinisches und Erste-Hilfe-Personal wird sichtbar und zugänglich sein, unter anderem bei den Drehkreuzen und in den Umlaufbereichen des Stadions.
Stärkere Fanbeteiligung bei der Planung
Referenznummern der Empfehlungen: 2, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 15 und 21.
• Netzwerk von Fanorganisationen: Die UEFA und FSE haben klar definierte Abläufe für die Einbeziehung der Fans im Rahmen der gesamten Planung und Durchführung von UEFA-Endspielen festgelegt. FSE-Vertreter/-innen werden auch in die operativen Teams am Tag des Spiels integriert und nehmen an den Debriefings in einem neuen Format teil, damit Lehren für künftige Endspiele gezogen werden.
• Zusammenarbeit mit Finalisten: Die UEFA arbeitet mit den Finalisten zusammen, um sich bei den Sicherheitsvorkehrungen und der operativen Planung gegenseitig abzustimmen und um den Informationsaustausch mit den Veranstaltern vor Ort und den Fans zu erleichtern.
• Fanarbeit: Fanorganisationen und Ordner der teilnehmenden Vereine sind ein zentraler Bestandteil der UEFA-Kommunikationsstrategie bei Endspielen. Zudem hat die UEFA Fan- sowie Behindertenbeauftragte ernannt, um den Dialog mit den Fans weiter zu stärken.
• Fans mit Behinderungen: Die UEFA stimmt sich mit Fangruppen und örtlichen Behörden ab, um sicherzustellen, dass die Stadien über eine angemessene Zahl behindertengerechter Einrichtungen verfügen. Trotz großer Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzgebungen wird die UEFA auch mit Vertretungen von Fans mit Behinderung sowie mit Vereinen und Nationalverbänden auf die Verbesserung der Standards, Stadionkapazitäten und Dienste zugunsten von Fans mit Behinderung bei allen UEFA-Spielen hinarbeiten.
• Behindertenbeauftragte: Für jedes Endspiel werden UEFA-Behindertenbeauftragte ernannt. Spezialisierte Partnerorganisationen werden dazu eingeladen, an Inspektionsbesuchen vor Ort teilzunehmen, Ratschläge zu Mobilitäts- und Zugangsfragen zu geben und sich an Debriefings nach der Veranstaltung zu beteiligen.
Abstimmung und Zusammenarbeit
Abstimmung und gemeinschaftliches Arbeiten
Referenznummern der Empfehlungen: 3, 8, 12, 13 und 15.
• Zusammenarbeit: Die UEFA hat einen Prozess auf den Weg gebracht, um die Kooperation und Kommunikation mit Veranstaltern und Polizeibehörden vor Ort zu optimieren. Für die Bereiche, die an lokale Interessenträger delegiert werden, wurden die Rollen und Zuständigkeiten klarer festgelegt. Dazu zählt die Zusammenarbeit zwischen den Kontrollinstanzen des Stadions und der jeweiligen Austragungsstadt, sofern diese noch nicht etabliert ist.
• Polizei: Die UEFA steht im Vorfeld von Veranstaltungen aktiv mit den zuständigen Polizeikommandanten vor Ort in Kontakt, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen.
• Krisenmanagement: Die UEFA prüft die bestehenden Notfall- und Krisenpläne und hat eine neue Kontrollgruppe geschaffen, die Vorfälle rasch erkennen und schnell darauf reagieren kann.
• Das UEFA-Verfahren zur Nachbereitung von Spielen wird auf eine analytische und objektive Grundlage gestellt und die Beobachtungen von FSE mit einschließen.
Neuer, serviceorientierter Ansatz für Sicherheitsvorkehrungen und Organisation
Referenznummern der Empfehlungen: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 15, 16, 18, 19, 20 und 21.
• Erweiterte Aufsichtsfunktion: Durch die getroffenen Maßnahmen verfügt die UEFA nun über ein Verfahren, das es ihr ermöglicht, bei der Durchführung von Endspielen eine erweiterte Aufsichtsfunktion einzunehmen. Dies begünstigt die Zusammenarbeit zwischen der UEFA als Eventeigentümerin und den Veranstaltern, Behörden und anderen Akteuren vor Ort (z.B. Verkehrsgesellschaften) mit Blick auf die Durchführung einer sicheren und einladenden Veranstaltung.
• Due Diligence: Die UEFA hat ein neues Verfahren zur Überprüfung ihrer internen Aktivitäten sowie der Aktivitäten der an der Durchführung von Endspielen vor Ort beteiligten Akteure auf den Weg gebracht. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Interessenträgern wird die UEFA proaktiv nach Lösungen suchen und etwaige verbleibende Probleme beseitigen. Sämtliche Aspekte von Sicherheitsaufsicht, Risikobewertung, Konfliktlösung und Genehmigungen werden dokumentiert, um sicherzustellen, dass alle Fragen geklärt werden. Es werden auch unabhängige Audits durchgeführt, um Annahmen im Hinblick auf Mobilität und Zuschauerflüsse zu prüfen.
• Klarstellung von Zuständigkeiten: Die UEFA hat die Rolle ihrer Sicherheitsabteilung weiter klargestellt und ihr zusätzliche Aufsichtsbefugnisse erteilt.
• Bewerbungsverfahren: Sämtliche Bewerber und an der Ausrichtung von Endspielen beteiligten Akteure werden künftig verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die den Grundsätzen des Saint-Denis-Übereinkommens entsprechen.
• Saint-Denis-Übereinkommen: Als Teilnehmerin am Monitoring-Ausschuss des Europarats wird die UEFA Empfehlungen abgeben bezüglich der Frage, wie die Einhaltung des Übereinkommens – auch in der Planungsphase – besser überwacht und durchgesetzt werden kann.
• Überwachung der Einhaltung des Saint-Denis-Übereinkommens: Die UEFA wird regelmäßig prüfen, ob sich die Ausrichterländer von UEFA-Endspielen an die Grundsätze des Saint-Denis-Übereinkommens halten, unabhängig davon, ob sie das Übereinkommen ratifiziert haben.
• Sicherheitsteams von Stadien: Die bestehenden Sicherheitsteams in Endspielstadien werden künftig direkter und stärker in die Sicherheitsplanung einbezogen, insbesondere mit Blick auf Mobilität, Verbrechensbekämpfung vor Ort, Parkplätze und Verkehrsführung. Sie beteiligen sich auch an der Erstellung von Risikobewertungen und Einsatzplänen und helfen dabei sicherzustellen, dass alle bei Endspielen eingesetzten Ordnungskräfte angemessen geschult sind.
• Behördenübergreifende Planung: Die UEFA hat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass solide Risikobewertungen unter anderem zur Sicherheit durchgeführt und dass behördenübergreifende Einsatzpläne für die Bereiche Mobilität und Sicherheit entwickelt werden.
• Modellierung von Zuschauerströmen: Die UEFA hat Berichte zur Modellierung von Zuschauerströmen für die relevanten Endspiele dieses Jahres in Auftrag gegeben und wird klare Kriterien für die künftige Erstellung solcher Berichte festlegen, wo solche erforderlich sind.
• E-Tickets: Die UEFA wird fortan ausschließlich Eintrittskarten in digitaler Form anbieten. Tickets in Papierform werden nur noch für die Problemlösung vor Ort verwendet. Darüber hinaus wurde die digitale Ticketing-Plattform der UEFA von einer unabhängigen Beratungsgesellschaft geprüft.
• CCTV-Bildmaterial: Um zu verhindern, dass CCTV-Bildmaterial aus dem Stadion wie nach dem letztjährigen Champions-League-Finale ohne Vorwarnung und ohne das Wissen der UEFA kurz nach dem Spiel vernichtet wird, hat die UEFA ein Verfahren eingeführt, das es ihr ermöglicht, bei Vorfällen Maßnahmen gegen ein solches Vorgehen zu ergreifen.
• Wissensaustausch: Die UEFA steht proaktiv in Kontakt mit Polizeikommandanten und gegebenenfalls Regierungsvertreter/-innen und Minister/-innen, um den Austausch relevanter Informationen und Erfahrungen zu fördern. Die UEFA verfügt über ein gut etabliertes Programm, in dessen Rahmen diese Akteure dazu eingeladen werden, die Polizeieinsätze bei UEFA-Spielen aktiv zu beobachten, damit sie Erfahrungen sammeln und mit den Finalisten, deren Anhängern und der örtlichen Polizei in Kontakt treten können, um über das Vorgehen an Spieltagen zu beraten.