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Klublizenzierung

Erhöhung der Standards im europäischen Fußball auf allen Ebenen

Klublizenzierung
Klublizenzierung ©UEFA

Unsere Philosophie und Herangehensweise

Die UEFA ist weltweit Vorreiter für das Klublizenzierungsverfahren und setzt sich für die Förderung von Good Governance im europäischen Klubfußball ein, indem sie das Verfahren in Konsultation mit ihren Interessenträgern kontinuierlich weiterentwickelt und es an die sich ständig verändernde europäische Fußballlandschaft anpasst.

Durch das UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit und das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League legt die UEFA die Anforderungen fest, die Klubs erfüllen müssen, um an UEFA-Klubwettbewerben teilnehmen zu können.

Das Verfahren beruht auf einer Reihe von Grundsätzen, darunter die Gleichbehandlung der Vereine, um sicherzustellen, dass alle Klubs unabhängig von ihrer Größe oder ihren finanziellen Möglichkeiten in allen Bereichen gleichbehandelt werden.

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip agieren die 55 UEFA-Mitgliedsverbände bzw. die ihnen angeschlossenen Ligen bei der Lizenzvergabe als Entscheidungsträger. Im Übrigen wird den Mitgliedsverbänden ein gewisser Spielraum bei der Umsetzung des Lizenzierungsverfahrens eingeräumt, um ihnen zu ermöglichen, das Verfahren an das lokale Umfeld anzupassen.

Die UEFA spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung der Bestimmungen und Mindestkriterien sowie bei der Schulung der Nationalverbände und Vereine. Außerdem werden diese von der UEFA unterstützt, damit das Verfahren erfolgreich umgesetzt wird.

Übersicht über das System

Allgemeine Informationen

Das UEFA-Klublizenzierungsverfahren gilt als eines der umfangreichsten Governance-Projekte im europäischen Fußball.

Die Lizenz ist im Wesentlichen ein Zertifikat, mit dem bestätigt wird, dass ein Verein alle Mindestkriterien der UEFA für die Zulassung zu ihren Klubwettbewerben erfüllt. Alle Vereine, die sich auf sportlichem Wege für UEFA-Klubwettbewerbe qualifizieren, brauchen eine Lizenz, um europäische Partien bestreiten zu können.

2022 wurde die Klublizenzierung zunächst als Kriterienkatalog eingeführt, den Vereine erfüllen mussten, wenn sie an UEFA-Klubwettbewerben teilnehmen wollten. Seit der Gewährung der ersten Lizenz 2004 hat sich das Verfahren stark weiterentwickelt und ist heute Teil der strategischen Pläne der UEFA-Mitgliedsverbände hinsichtlich der Entwicklung ihrer Vereine und der Verbesserung ihrer Governance. Zudem ist es zu einem zentralen Element bei wichtigen Entscheidungen von Vereinen und deren Geschäftsführung geworden.

Das Hauptziel dieses Verfahrens besteht darin, die Standards in allen Bereichen des europäischen Fußballs innerhalb eines transparenten und effizienten Regelwerks kontinuierlich anzuheben. Da sich der Fußball in einem ständigen Entwicklungsprozess befindet, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der regulatorische Rahmen entsprechend angepasst wird, um Trends vorwegzunehmen und sicherzustellen, dass Good Governance und die Entwicklung zum Wohle der gesamten Fußballfamilie, vom Breiten- bis hin zum Profifußball, vorankommen.

Reglemente

Derzeit gibt es zwei Reglemente, welche die Klublizenzierung für UEFA-Wettbewerbe regeln.

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit (2022), anwendbar auf UEFA-Klubwettbewerbe der Männer

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League (2022), anwendbar auf die UEFA Women’s Champions League

Das UEFA-Klublizenzierungsverfahren auf nationaler Ebene

Im UEFA-Klublizenzierungsverfahren ist jeder Mitgliedsverband dafür verantwortlich, die geltenden Bestimmungen des UEFA-Reglements zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit in sein nationales Klublizenzierungsreglement aufzunehmen.

Zusätzlich steht es jedem Lizenzgeber frei, die Mindestkriterien in seinem nationalen Klublizenzierungsreglement zu verschärfen oder zusätzliche Anforderungen für die Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben aufzunehmen.

Der UEFA-Mitgliedsverband bzw. die Liga treten im Rahmen des Verfahrens als Lizenzgeber auf und bewerten die Lizenzbewerber. Der Lizenzgeber muss der UEFA die Lizenzentscheidungen bis spätestens zu der von der UEFA festgelegten Frist (traditionell 31. Mai) vorlegen. Vereine, die sich auf sportlichem Weg für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifizieren und denen eine UEFA-Lizenz gewährt wird, können ab der folgenden Spielzeit an UEFA-Klubwettbewerben teilnehmen.

Es sei darauf hingewiesen, dass Lizenzgeber ein Klublizenzierungsverfahren für die Teilnahme an ihren eigenen nationalen Wettbewerben anwenden können. In diesem Zusammenhang steht es den Lizenzgebern frei, die UEFA-Mindestkriterien ihrer nationalen Klublizenzierungsreglemente zu verschärfen oder zu senken oder zusätzliche Anforderungen für die Bewilligung der Teilnahme an ihren eigenen nationalen Wettbewerben aufzunehmen.

Reglement für die Männer-Klubwettbewerbe

Das UEFA-Klublizenzierungsreglement für die UEFA-Klubwettbewerbe der Männer wurde insgesamt neunmal überarbeitet.

Am 28. Juni 2023 genehmigte das UEFA-Exekutivkomitee die jüngste Ausgabe des Reglements. Das UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit (Ausgabe 2023) trat am 1. Juli 2023 in Kraft.

Dem neuen Reglement ging eine umfassende Überarbeitung voraus, bei der die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen sowie die Veränderungen im sportlichen und wirtschaftlichen Umfeld eingeflossen sind.

Das unter der Aufsicht der UEFA-Klublizenzierungskommission überarbeitete Reglement stärkt die Anforderungen in den Bereichen Klublizenzierung und finanzielle Nachhaltigkeit. So sollen Probleme gelöst werden, welche die Covid-19-Pandemie offengelegt hat, und der europäische Fußball auf künftige Herausforderungen vorbereitet werden. Die Bestimmungen sollen dazu beitragen, ein nachhaltigeres Fundament für den Sport zu legen und die Standards im gesamten Fußball weiter anzuheben.

Im Reglement werden die Anforderungen in sechs Bereiche unterteilt: Sport, soziale Verantwortung, Infrastruktur, Personal und Administration, Recht und Finanzen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

• die Standards in allen Bereichen des europäischen Fußballs kontinuierlich zu fördern und zu verbessern und die Ausbildung und das Wohlergehen junger Spieler in allen Klubs weiterhin zu priorisieren;

• die Teilnahme am Fußball zu fördern und einen Beitrag zur Entwicklung des Frauenfußballs zu leisten;

• Anpassung der Sportinfrastruktur der Klubs, um Spielern, dem Publikum und Medien geeignete, gut ausgestattete sowie sichere Einrichtungen zu bieten;

• die Integrität und den reibungslosen Ablauf der UEFA-Klubwettbewerbe zu gewährleisten;

• die Identität, Geschichte und das Vermächtnis jedes Klubs zu wahren;

• die Zusammenarbeit zwischen Lizenzgebern und Klubs zu fördern und die Entwicklung von Vergleichsmaßstäben für Klubs für sportliche, rechtliche, nachhaltige, personelle, administrative und infrastrukturelle Kriterien in ganz Europa zu ermöglichen;

• soziale Verantwortung im Fußball wahrzunehmen;

• ein gesundes Verhältnis zwischen Klubs und Fans zu fördern und den barrierefreien Zugang zum Fußball zu verbessern.

Reglement für den Frauen-Klubwettbewerb

Das UEFA-Exekutivkomitee hat am 10. Mai 2022 in Wien das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League (Ausgabe 2022) genehmigt.

Das erste eigenständige UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten und ersetzt Anhang XIII des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay (Ausgabe 2018).

Das Reglement bildet zum einen die aktuellen Gegebenheiten des Frauenfußballs ab und dient zum anderen als Unterstützung der Frauenfußballentwicklung anhand des UEFA-Klublizenzierungsverfahrens, das bereits seit 2019 für den Frauenklubwettbewerb gilt.

Mit diesen neuen, eigenen Bestimmungen zur Klublizenzierung für den Frauenfußball sollen dessen Standards angehoben und dessen Professionalisierung anhand von regulatorischen Mechanismen vorangebracht werden.

Mit dem neuen Reglement wird die Unterstützung für die Nachwuchsförderung und technische Entwicklung dahingehend verbessert, dass eine größere Anzahl Juniorinnenteams sowie zusätzliches Trainerpersonal verbindlich festgeschrieben sind, Mindestanforderungen für Trainingseinrichtungen gewährleistet und die Umsetzung von Richtlinien für nachhaltigen Fußball gefördert werden. Ferner sollen im Rahmen der neuen finanziellen Kriterien die Transparenz erhöht sowie die Qualität der Finanzinformationen und das Finanzmanagement verbessert werden.

Im UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League (Ausgabe 2022) werden die Anforderungen in sechs Bereiche unterteilt: Sport, soziale Verantwortung, Infrastruktur, Personal und Administration, Recht und Finanzen.

Qualitätsstandard für die Klublizenzierung

Im UEFA-Klublizenzierungsverfahren ist der Lizenzgeber ein UEFA-Mitgliedsverband bzw. seine ihm angeschlossene Liga. Der Lizenzgeber ist für die Beurteilung der Lizenzbewerber zuständig. Er legt fest, ob Lizenzbewerber die Klublizenzierungskriterien erfüllen und ob ihnen die für eine Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben erforderliche Lizenz gewährt werden kann.

Im UEFA-Qualitätsstandard für die Klublizenzierung (Ausgabe 2022) sind die Mindestanforderungen festgelegt, die Lizenzgeber erfüllen müssen, um das Klublizenzierungsverfahren durchzuführen. Ein von der UEFA bestätigtes unabhängiges Zertifizierungsorgan beurteilt jährlich, ob alle maßgeblichen Anforderungen erfüllt werden. Ist das der Fall, stellt das Zertifizierungsorgan ein Zertifikat aus, das für eine Spielzeit gültig ist.

Mit dem UEFA-Qualitätsstandard für die Klublizenzierung sollen die Klublizenzierungs- und Klub-Monitoring-Verfahren sowie der professionelle Umgang mit diesen durch die Lizenzgeber kontinuierlich verbessert werden, um insbesondere folgende Aspekte sicherzustellen:

• die Glaubwürdigkeit und reibungslose Durchführung des Klublizenzierungs- und Klub-Monitoring-Verfahrens;

• die korrekte Anwendung des Kernprozesses, Einhaltung der Fristen, Umsetzung des Sanktionskatalogs sowie das Bewusstsein für die Folgen einer Lizenzverweigerung;

• die Erfüllung der Grundsätze der Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und Gleichbehandlung aller Lizenzbewerber und Lizenznehmer.

Benchmarking-Bericht zur Klublizenzierung

Im Laufe der Jahre hat die UEFA als europäischer Fußball-Dachverband und dank des Klublizenzierungsverfahrens eine Vielzahl an Informationen zu diesem Thema zusammengetragen.

In dieser Rolle kann die UEFA die Entwicklung des europäischen Klubfußballs sehr gut verfolgen und hat bereits mehrere Ausgaben des UEFA-Benchmarking-Berichts zur Klublizenzierung veröffentlicht. Dieser hat sich im Laufe der Jahre zu einem anerkannten und maßgeblichen Tool für die Analyse des Status quo des Fußballs entwickelt.

Der im ersten Quartal jedes Jahres veröffentlichte UEFA-Benchmarking-Bericht zur Klublizenzierung zeichnet ein umfassendes Bild des europäischen Klubfußballs und bietet eine eingehende Analyse der nationalen und UEFA-Wettbewerbe.

Besonders aussagekräftig sind die Statistiken zu den Finanzen der Klubs, die einen Überblick über ihre Finanzkraft bieten und als Richtschnur für die Entwicklung des UEFA-Klublizenzierungsverfahrens dienen.

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