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WADA-Verbotsliste 2020

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die neue Liste der im Sport verbotenen Substanzen und Methoden herausgegeben, die ab 1. Januar 2020 für sämtliche UEFA-Wettbewerbe gilt.

WADA-Verbotsliste 2020
WADA-Verbotsliste 2020 ©UEFA.com

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Liste 2020 der im Sport verbotenen Substanzen und Methoden (in englischer Sprache) veröffentlicht, die ab 1. Januar 2020 für sämtliche UEFA-Wettbewerbe gilt.

In der WADA-Verbotsliste sind alle im Sport verbotenen Wirkstoffe und Methoden aufgeführt. Einige dieser Wirkstoffe sind grundsätzlich verboten (sowohl in als auch außerhalb von Wettbewerben), während andere nur im Wettbewerb verboten sind. Die in der Liste aufgeführten Methoden sind grundsätzlich verboten. Die Verbotsliste wird jährlich in neuer Fassung von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegeben.

Damit eine Substanz bzw. Methode in die Liste aufgenommen wird, muss diese zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

- sie steigert die sportliche Leistung bzw. hat das Potenzial dazu;

- sie stellt ein tatsächliches bzw. potenzielles Gesundheitsrisiko für Sportlerinnen und Sportler dar;

- sie widerspricht dem Geist des Sports.

Wichtigste Änderungen

Die WADA-Verbotsliste 2020 enthält im Vergleich zur letztjährigen Liste mehrere Änderungen. Wir verweisen diesbezüglich auf die Zusammenfassung der Änderungen (in englischer Sprache), in der sämtliche Neuerungen aufgelistet sind.

Spielerinnen und Spieler, die berechtigte medizinische Gründe haben, eine in der Liste enthaltene verbotene Substanz oder Methode zu verwenden, dürfen dies tun, sofern sie die Kriterien des Internationalen Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions – ISTUE) erfüllen.

Besondere Vorsicht ist bei Nahrungsergänzungsmitteln geboten, da immer noch zu viele dieser Produkte mit verbotenen Substanzen verunreinigt sein können, die möglicherweise zu einem positiven Dopingbefund führen.