FKKK-Finanzkontrollkammer schließt Galatasaray aus
Mittwoch, 2. März 2016
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Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute bekannt gegeben, dass Galatasaray AŞ nicht an seinem nächsten UEFA-Klubwettbewerb teilnehmen darf.
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Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute bekannt gegeben, dass Galatasaray AŞ nicht am nächsten UEFA-Klubwettbewerb teilnehmen darf, für den sich der Klub in den nächsten zwei (2) Spielzeiten (das heißt 2016/17 und 2017/18) qualifiziert.
Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem es Galatasaray nicht geschafft hatte, den Vereinbarungsbedingungen nachzukommen, die der Verein im Mai 2014 mit dem FKKK-Chefermittler unter Artikel 15 der Geschäftsordnung eingegangen ist.
Zudem wurde angeordnet, dass der türkische Klub die Gesamtkosten für seine Spieler in den nächsten beiden Geschäftsjahren reduzieren muss (das heißt zum Ende des Geschäftsjahres 2016 und zum Ende des Geschäftsjahres 2017).