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Neues Medizinisches Reglement der UEFA stärkt den Spielerschutz

Medizinisches

Die neue Ausgabe des Medizinischen Reglements der UEFA ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Sie sieht Änderungen hinsichtlich der Anforderungen für die medizinische Untersuchung der Spieler im Vorfeld von UEFA-Wettbewerben vor.

Der Vorsitzende der Medizinischen Kommission der UEFA, Dr. Michel D'Hooghe: "Die UEFA nimmt in Sachen Spielerschutz eine Vorreiterrolle ein."
Der Vorsitzende der Medizinischen Kommission der UEFA, Dr. Michel D'Hooghe: "Die UEFA nimmt in Sachen Spielerschutz eine Vorreiterrolle ein." ©Sportsfile

Am 1. Januar 2018 ist die neue Ausgabe (2017) des Medizinischen Reglements der UEFA in Kraft getreten.
 
Die UEFA-Mitgliedsverbände wurden im vergangenen September über die neue Ausgabe, die am 1. Juni 2017 vom UEFA-Exekutivkomitee genehmigt worden war, informiert.

Die Änderungen betreffen die medizinischen Vorabuntersuchungen, welche Spieler durchlaufen müssen, die in einem UEFA-Wettbewerb eingesetzt werden sollen.

Die Vorabuntersuchungen wurden im Jahr 2009 für die UEFA Champions League und die UEFA Europa League eingeführt und 2013 ins Medizinische Reglement der UEFA aufgenommen.

Bisher galt die Vorschrift nur für die UEFA-Klubwettbewerbe der Männer sowie für sämtliche Endrunden von Nationalmannschaftswettbewerben und den UEFA-Regionen-Pokal.

Auf Empfehlung der Medizinischen Kommission der UEFA wurde das Reglement dahingehend überarbeitet, dass grundlegende medizinische Vorabuntersuchungen für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spielerinnen und Spieler eingeführt werden.

Künftig sind nunmehr für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von UEFA-Wettbewerben eine aktuelle medizinische Akte, eine jährliche medizinische Untersuchung sowie ein 12-Kanal-EKG pro Jahr vorgeschrieben.

Zusätzlich müssen alle Spieler bzw. Spielerinnen, die an der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, dem UEFA-Superpokal, der UEFA Youth League, der UEFA-Fußball-Europameisterschaft oder einer Endrunde der übrigen Nationalmannschaftswettbewerbe teilnehmen, jedes Jahr Labortests und eine orthopädische Untersuchung sowie alle zwei Jahre eine Echokardiographie durchführen lassen.

Der Vorsitzende der Medizinischen Kommission der UEFA, Dr. Michel D'Hooghe, sagte: „Für die UEFA ist das Wohlergehen der Spieler in ihren Wettbewerben von jeher von zentraler Bedeutung gewesen. Es ist gut, dass die Vorabuntersuchungen künftig für sämtliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer von UEFA-Wettbewerben gelten. Die Bestimmung, dass sich alle Spielerinnen und Spieler einmal pro Jahr einem EKG unterziehen müssen, entspricht den Empfehlungen der European Society of Cardiology und der American Heart Association. Niemand sollte beim Fußballspielen sterben, diesem Sport, den wir alle so lieben, und die neuen medizinischen Vorabuntersuchungen in Verbindung mit den bereits bestehenden medizinischen Anforderungen der UEFA für sämtliche Spiele belegen, dass die UEFA in Sachen Spielerschutz eine Vorreiterrolle einnimmt.“