UEFA sperrt sechs maltesische U21-Spieler wegen Spielmanipulation
Dienstag, 9. Januar 2018
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Die UEFA-Kontroll- Ethik- und Disziplinarkammer hat aufgrund von Spielmanipulationen Sperren gegen sechs maltesische U21-Spieler verhängt.
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Die UEFA-Kontroll- Ethik- und Disziplinarkammer hat aufgrund von Spielmanipulationen Sperren gegen sechs maltesische U21-Spieler verhängt; zwei der Sperren gelten auf Lebenszeit.
Die UEFA hatte wegen mutmaßlicher Verstöße gegen diverse Bestimmungen von Artikel 12 der UEFA-Rechtspflegeordnung (RPO) im Zusammenhang mit möglichen Spielmanipulationen disziplinarische Ermittlungen gegen sieben maltesische U21-Spieler eingeleitet. Die Untersuchungen bezogen sich auf zwei Begegnungen der UEFA-U21-Europameisterschaft 2015-17, namentlich das Spiel Maltas gegen Montenegro am 23. März 2016 sowie die Partie gegen Tschechien am 29. März 2016.
Am 14. und 15. Dezember 2017 hielt die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer mehrere Anhörungen zu den einzelnen Fällen ab.
Heute verkündete die Kammer dann folgende Entscheidungen:
- Emanuel Briffa: Art. 12 Abs. 2 Bst. a) RPO: Lebenslanges Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit aufgrund von Handlungen, die darauf abzielten, den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Spiels oder eines Wettbewerbs auf rechtswidrige oder ungebührliche Art zu beeinflussen, um sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen;
- Kyle Cesare: Art. 12 Abs. 2 Bst. a) RPO: Lebenslanges Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit aufgrund von Handlungen, die darauf abzielten, den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Spiels oder eines Wettbewerbs auf rechtswidrige oder ungebührliche Art zu beeinflussen, um sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen;
- Samir Arab: Art. 12 Abs. 2 Bst. d) RPO: Zweijähriges Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit (bis zum 31. Dezember 2019) aufgrund der Unterlassung, die UEFA unverzüglich und unaufgefordert darüber zu informieren, dass er kontaktiert wurde in Zusammenhang mit Handlungen, die darauf abzielten, den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Spiels oder eines Wettbewerbs auf rechtswidrige oder ungebührliche Art zu beeinflussen;
- Ryan Camenzuli: Art. 12 Abs. 2 Bst. d) RPO: 18-monatiges Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit (bis zum 30. Juni 2019) sowie gemeinnützige Tätigkeit zugunsten des Fußballs aufgrund der Unterlassung, die UEFA unverzüglich und unaufgefordert darüber zu informieren, dass er kontaktiert wurde in Zusammenhang mit Handlungen, die darauf abzielten, den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Spiels oder eines Wettbewerbs auf rechtswidrige oder ungebührliche Art zu beeinflussen;
- Llywelyn Cremona: Art. 12 Abs. 2 Bst. d) RPO: 12-monatiges Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit (bis zum 31. Dezember 2018) sowie gemeinnützige Tätigkeit zugunsten des Fußballs aufgrund der Unterlassung, die UEFA unverzüglich und unaufgefordert darüber zu informieren, dass er kontaktiert wurde in Zusammenhang mit Handlungen, die darauf abzielten, den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Spiels oder eines Wettbewerbs auf rechtswidrige oder ungebührliche Art zu beeinflussen;
- Luke Montebello: Art. 12 Abs. 2 Bst. d) RPO: 12-monatiges Verbot der Ausübung jeglicher mit dem Fußball in Zusammenhang stehender Tätigkeit (bis zum 31. Dezember 2018) sowie gemeinnützige Tätigkeit zugunsten des Fußballs aufgrund der Unterlassung, die UEFA unverzüglich und unaufgefordert darüber zu informieren, dass er kontaktiert wurde in Zusammenhang mit Handlungen, die darauf abzielten, den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Spiels oder eines Wettbewerbs auf rechtswidrige oder ungebührliche Art zu beeinflussen;
- Matthew Cremona: Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer hat entschieden, das Disziplinarverfahren gegen Matthew Cremona einzustellen. Dem Spieler ist es somit erlaubt, jegliche mit dem Fußball in Zusammenhang stehende Tätigkeit auszuüben.
Die UEFA möchte in diesem Zusammenhang erneut ihr Engagement unterstreichen, den Fußball vom Übel der Spielmanipulation zu befreien, welches UEFA-Präsident Aleksander Čeferin als „Krankheit“ bezeichnet hat, die den Sport in seinem Kern angreife.