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Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall Rubin Kasan

Die rechtsprechende Kammer der FKKK hat ihre Entscheidung im Fall des russischen Vereins Rubin Kasan bekanntgegeben.

Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall Rubin Kasan
Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall Rubin Kasan ©UEFA.com

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat eine Entscheidung im Fall von Rubin Kasan (RUS) getroffen, der vom FKKK-Chefermittler wegen Nichteinhaltung des getroffenen Vergleichs an die Kammer verwiesen worden war.
 
Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden zwei Spielzeiten gegebenenfalls qualifiziert.
 
Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.