Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall Rubin Kasan
Donnerstag, 18. Oktober 2018
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Die rechtsprechende Kammer der FKKK hat ihre Entscheidung im Fall des russischen Vereins Rubin Kasan bekanntgegeben.
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat eine Entscheidung im Fall von Rubin Kasan (RUS) getroffen, der vom FKKK-Chefermittler wegen Nichteinhaltung des getroffenen Vergleichs an die Kammer verwiesen worden war.
Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den er sich in den kommenden zwei Spielzeiten gegebenenfalls qualifiziert.
Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.