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Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall AC Mailand

Die UEFA FFP

Die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat eine Entscheidung im Fall des AC Mailand getroffen.

Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall AC Mailand
Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der FKKK im Fall AC Mailand ©Getty Images

Die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) unter dem Vorsitz von José Narciso da Cunha Rodrigues hat eine Entscheidung im Fall des AC Mailand getroffen, der wegen Nichterfüllung von Klublizenzierungskriterien gemäß dem UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay vom FKKK-Chefermittler an die Kammer verwiesen worden war.
 
Der Klub wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb (d.h. ein Wettbewerb in der Saison 2018/19 oder 2019/20), für den er sich in den kommenden zwei Spielzeiten gegebenenfalls qualifiziert, ausgeschlossen.
 
Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.
 
Die vollständige Begründung der Entscheidung wird zu gegebener Zeit auf UEFA.com veröffentlicht (in englischer Sprache).