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FKKK sanktioniert sechs Klubs aufgrund ausstehender Verbindlichkeiten

FFP Klubfinanzkontrolle

İnter Bakı, Braga, Târgu-Mures, Astra, Botoşani und Dnipro Dnipropetrovsk sind von der rechtsprechenden Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) mit Sanktionen belegt worden.

Sechs Vereine wurden sanktioniert
Sechs Vereine wurden sanktioniert ©UEFA.com

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK), unter dem Vorsitz von José Narciso da Cunha Rodrigues, hat in den Fällen der sechs Vereine, die vom FKKK-Chefermittler aufgrund ausstehender Verbindlichkeiten angeklagt wurden, Urteile getroffen.

ASA 2013 Târgu Mureş (ROU): Der Verein ist vom nächsten UEFA-Vereinswettbewerb, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (2016/17, 2017/18 und 2018/19) qualifizieren würde, ausgeschlossen worden, es sei denn, der Verein kann bis zum 31. Januar 2016 beweisen, dass er die zum 30. September 2015 ausstehenden Verbindlichkeiten bezahlt hat. Der Klub wurde außerdem mit einer Geldstrafe von 50 000 Euro belegt.

FC Astra Giurgiu (ROU): Der Verein ist vom nächsten UEFA-Vereinswettbewerb, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (2016/17, 2017/18 und 2018/19) qualifizieren würde, ausgeschlossen worden, es sei denn, der Verein kann bis zum 31. Januar 2016 beweisen, dass er die zum 30. September 2015 ausstehenden Verbindlichkeiten bezahlt hat. Der Klub wurde außerdem mit einer Geldstrafe von 80 000 Euro belegt.

FC Dnipro Dnipropetrovsk (UKR): Der Verein ist vom nächsten UEFA-Vereinswettbewerb, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (2016/17, 2017/18 und 2018/19) qualifizieren würde, ausgeschlossen worden, es sei denn, der Verein kann bis zum 31. Januar 2016 beweisen, dass er die zum 30. September 2015 ausstehenden Verbindlichkeiten bezahlt hat. Der Klub wurde außerdem mit einer Geldstrafe von 100 000 Euro belegt.

FC Botoşani (ROU): Der Klub wurde mit einer Geldstrafe von 15 000 Euro belegt.

İnter Bakı PİK (AZE): Der Verein ist vom nächsten UEFA-Vereinswettbewerb, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten (2016/17, 2017/18 und 2018/19) qualifizieren würde, ausgeschlossen worden, es sei denn, der Verein kann bis zum 31. Januar 2016 beweisen, dass er die zum 30. September 2015 ausstehenden Verbindlichkeiten bezahlt hat. Der Klub wurde außerdem mit einer Geldstrafe von 50 000 Euro belegt.

SC Braga (POR): Der Klub wurde mit einer Geldstrafe von 20 000 Euro belegt.