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Neun Klubs unterzeichnen Vergleich

FFP Klubfinanzkontrolle

Die neun von Ermittlungen im Zusammenhang mit der Break-even-Vorschrift betroffene Vereine akzeptieren Auflagen der Finanzkontrollkammer für Klubs.

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Das neue UEFA-Logo ©UEFA.com

Die Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute bekanntgegeben, dass die neun Vereine, gegen die aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften zum finanziellen Fairplay (FFP) Ermittlungen eingeleitet worden waren, individuellen Vergleichen zugestimmt haben.

Die individuellen Vergleiche, in Übereinstimmung mit Artikeln 14 und 15 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finankontrollkammer für Klubs sollen sicherstellen, dass die Vereine die Break-even-Vorschrift möglichst bald erfüllen.

Sämtliche Vergleiche beinhalten einen Teil oder alle der folgenden Auflagen:

Break-even-Ziele: Definiert als (i) jährliches und aggregiertes Break-even-Ergebnis gemäß dem jeweiligen individuellen Vergleich und/oder (ii) Beschränkung der Berücksichtigung von Einnahmen aus Sponsoring-/gruppeninternen Transaktionen bei der künftigen Break-even-Berechnung des Vereins;

Sportliche Maßnahmen: Definiert als (i) Beschränkung der Anzahl der Spieler auf der Liste A und/oder (ii) Meldebeschränkung für neu transferierte Spieler auf jeglicher Kaderliste für UEFA-Wettbewerbe und/oder (iii) Begrenzung des Personalaufwands (einschließlich Spielergehälter, Bonuszahlungen und andere Ausgaben);

Finanzielle Beiträge: Definiert als zurückbehaltene Einnahmen aus der Teilnahme an UEFA-Wettbewerben (die Zahlungsmodalitäten für diese Gelder werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben). Diese Beiträge haben keinen Einfluss auf spätere Break-even-Kalkulationen.

Die Untersuchungskammer der FKKK hat gegen folgende neun Vereine ermittelt: Bursaspor (TUR), FC Anschi Machatschkala (RUS), FC Rubin Kasan (RUS), FC Zenit (RUS), Galatasaray AŞ (TUR), Manchester City FC (ENG), Paris Saint-Germain (FRA), PFC Levski Sofia (BUL) und Trabzonspor AŞ (TUR).

Die individuellen Vergleiche (nur auf Englisch) sind auf UEFA.com verfügbar.

Sämtliche Vereine werden fortlaufend überwacht und die Nichteinhaltung von Auflagen der einzelnen Vergleiche wird gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs automatisch zu einer Überweisung des jeweiligen Falls an die rechtsprechende Kammer der FKKK führen.

Gegen diese Vergleiche können direkt betroffene Parteien und/oder der Vorsitzende der rechtsprechenden Kammer der FKKK innerhalb von zehn Arbeitstagen Berufung einlegen.

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