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WADA-Liste 2017, Proben-Aufbewahrung

Die Verbotsliste 2017 der Welt-Anti-Doping-Agentur ist seit heute in Kraft und die UEFA hat entschieden, langfristige Proben-Aufbewahrung einzuführen.

Die neue WADA-Verbotsliste tritt ab dem 1. Januar in Kraft
Die neue WADA-Verbotsliste tritt ab dem 1. Januar in Kraft ©UEFA.com

Die Welt-Anti-Doping-Agentur hat eine neue Liste verbotener Substanzen und Methoden veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Die Verbotsliste (im Linkkasten auf der rechten Seite als Download verfügbar) zeigt alle im Sport unerlaubten Substanzen und Methoden. Die Umsetzung der Liste ist verbindlich für alle Organisationen, die den Welt-Anti-Doping-Code übernommen haben. Daher ist die Verbotsliste für alle UEFA-Wettbewerbe gültig.

In der Verbotsliste 2017 finden sich einige Änderungen im Vergleich zur Liste des vergangenen Jahres. Im Dokument auf der rechten Seite finden Sie sämtliche Änderungen, hier einige der wichtigsten Neuerungen:

Substanzen und Methoden, deren Anwendung immer verboten ist (in und außerhalb von Wettbewerben)

S1: Anabole Substanzen
• 5α-androst-2-ene-17-on, allgemein bekannt als "Delta-2" oder 2-Androstenon, wurde als Beispiel eines Metabolits von DHEA hinzugefügt. Die Substanz wurde vor kurzem in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden.

S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
• Zur Erweiterung des Geltungsbereichs von Erythropoese-stimulierenden Substanzen wurden GATA-Inhibitoren (z.B. K-11796) und Inhibitoren des Transformierenden Wachstumsfaktors-β (TGF-β) wie Sotatercept und Luspatercept hinzugefügt;

• Molidustat wurde als weiteres Beispiel für HIF-Stabilisatoren hinzugefügt;

• Cobalt: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass B12-Vitamine, die Cobalt enthalten, erlaubt sind.

S3: Beta-2-Agonisten
• Es wurden Beispiele selektiver und nicht selektiver Beta-2-Agonisten hinzugefügt: Fenoterol, Formoterol, Higenamin, Indacterol, Olodaterol, Procaterol, Reproterol, Salbutamol, Salmeterol, Terbutalin und Vilanterol;

• Higenamin, ein Bestandteil der Pflanze Tinospora crispa, kommt in einigen Nahrungsergänzungsmitteln vor und wird von der WADA als nicht selektiver Beta-2-Agonist eingestuft;

• bei der Dosierung von Salbutamol wurde klargestellt, dass die vollständige 24-Stunden-Dosis nicht auf einmal verabreicht werden darf;

• die maximale Dosierung bei Salmeterol entspricht der Empfehlung des Herstellers.

S4: Hormone und metabolische Modulatoren
• Androsta-3,5-diene-7,17-dion (Arimistan) wurde der Liste von Beispielen von Aromatasehemmern hinzugefügt.

Verbotene Methoden

M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• Die Supplementation mit Sauerstoff ist per Inhalation erlaubt, nicht jedoch intravenös. Dies wurde unter M1.2 klargestellt.

Innerhalb von Wettbewerben verbotene Substanzen und Methoden
S6. Stimulanzien
• Unter S6.a) wurde das inaktive Amphetamin-Prodrug Lisdexamfetamin hinzugefügt;

• da für Methylamphetamin kein internationaler Freiname (INN) existiert, wurde der von der Internationalen Union für reine und angewandte Chemie (IUPAC) verwendete Name, 4-Methylhexan-2-amin, hinzugefügt. Es existieren weitere Synonyme für Methylamphetamin, darunter: 1,3-Dimethylamylamin, 1,3-Dimethylpentylamin, Dimethylpentylamin, Methylhexamin und Methylhexanamin;

• die regelmäßige Lebensmitteleinnahme hat keinen Phenylethylamin-Gehalt zur Folge, der zu einem abweichenden Analyseergebnis führen würde.

S7: Narkotika
• Nicomorphin wurde hinzugefügt. Es handelt sich dabei um ein Opioid mit analgetischer Wirkung, das nach der Einnahme zu Morphin umgewandelt wird.

Langfristige Aufbewahrung von Proben
Bei seiner Sitzung am 9. Dezember 2016 hat das UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, alle im Rahmen der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, der UEFA-Fußball-Europameisterschaft und des UEFA-Superpokals genommenen Dopingproben bis zu zehn Jahrelang aufzubewahren, um jederzeit eine neue Analyse zu ermöglichen, insbesondere wenn neue Nachweismethoden zur Verfügung stehen.

Diese langfristige Aufbewahrung ermöglicht,dass Verstöße gegen Antidoping-Vorschriften bis zu zehn Jahre nach dem jeweiligen Verstoß geahndet werden können. Wird bei der erneuten Analyse einer Probe ein Verstoß gegen Antidoping-Vorschriften festgestellt, wird der betreffende Spieler auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Probenahme geltenden Fassung des UEFA-Dopingreglements suspendiert.

Zusätzlich zur Suspendierung können gegen die Spieler auch zusätzliche Disziplinarstrafen verhängt werden wie das Verlieren von Medaillen oder Geldstrafen. Wenn während der Dauer eines Wettbewerbs mehr als zwei Spielern einer Mannschaft ein Verstoß gegen Antidoping-Bestimmungen nachgewiesen wird, kann gegen die Mannschaft eine Sanktion verhängt werden wie der Widerruf von Titeln oder Ausschluss aus laufenden oder künftigen Wettbewerben. Artikel 6 der UEFA-Rechtspflegeordnung enthält die vollständige Liste der möglichen Disziplinarmaßnahmen.

Die Aufbewahrung und erneute Analyse von Proben haben eine klare Abschreckungswirkung. So hat das Internationale Olympische Komitee Anfang Dezember bekanntgegeben, dass die erneute Analyse von Proben von den Spielen in Peking 2008 und London 2012 zu 101 neuen positiven Befunden geführt hat.

Nationalverbände, Vereine, Teamärzte und Spieler sind aufgefordert, sich über diese sehr wichtige Entscheidung, die potenziell weitrechende Konsequenzen für Spieler und Teams haben kann, zu informieren.

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