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Neue Anti-Doping-Regularien und WADA-Verbotsliste

Die neuen Anti-Doping-Regularien der UEFA und die überarbeitete Liste der verbotenen Substanzen der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) sind zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft getreten.

Eine neue Ausgabe der UEFA-Anti-Doping-Verordnung ist in Kraft getreten
Eine neue Ausgabe der UEFA-Anti-Doping-Verordnung ist in Kraft getreten ©UEFA.com

Am 1. Januar 2015 ist eine neue Ausgabe der UEFA-Anti-Doping-Verordnung in Kraft getreten. Diese neuen Regularien sind in Einklang mit dem neuen World Anti-Doping Code (WADC) und mit den neuen FIFA-Anti-Doping-Bestimmungen, die beide zur gleichen Zeit wirksam geworden sind. Die neuen Verordnungen beziehen sich auf alle Aspekte des UEFA-Anti-Doping-Programms, darunter fallen auch Dopingkontrollen während und abseits der sportlichen Wettkämpfe.

Mit Ausnahme der neuen Dopingkontrollformulare, die eingeführt werden, um die Effektivität des Kontrollvorgangs zu verbessern, werden diese Regularien das Dopingkontrollverfahren für Teams und Spieler nicht verändern.

In Abstimmung mit den laut WADC vorgeschriebenen Änderungen wurden die Sanktionen für vorsätzliches Doping von zwei auf vier Jahre Sperre angehoben; in Einzelfällen kann jedoch bei positiven Tests, etwa bei sozialen Drogen oder bei Verunreinigung, eine etwas flexiblere Sanktionsregelung angewendet werden.

Gleichzeitig sind in Sachen Komplizenschaft und unzulässigen Verbindungen neue Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen festgelegt worden, um jede Person, egal ob Spieler oder Mitarbeiter, zu bestrafen, die bei Dopingpraktiken hilft, an Doping beteilt ist oder Umgang mit jemandem hat, der wegen Doping bestraft wurde.

Weitere Veränderungen betreffen neue Bestimmungen in Sachen Datenschutz und Austausch von Informationen zwischen der UEFA und anderen Anti-Doping-Organisationen in Vorbereitung auf die Einführung des Biologischen Athletenpasses mit Beginn der Saison 2015/16.

Die Veränderungen sind ausführlich im Rundschreiben 57/2014, das am 16. Dezember an alle Nationalverbände und Mannschaften, die derzeit an UEFA-Wettbewerben teilnehmen, verschickt wurde und in der Dokumentenliste auf dieser Seite zu finden ist, beschrieben.

WADA-Verbotsliste 2015
Die Welt Anti-Doping Agentur hat eine neue Liste mit verbotenen Wirkstoffen und Methoden veröffentlicht. Ebenso wie die neuen Anti-Doping-Regularien ist die Liste seit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

Die Verbotsliste, die in voller Länge auf der rechten Seite zu finden ist, führt die verbotenen Substanzen und Methoden im Sport auf. Eine Anwendung der Liste ist für alle Organisationen Pflicht, die den Welt Anti-Doping Code unterschrieben haben.

In der Liste 2015 finden sich im Vergleich zum Vorjahr einige Änderungen. Die wichtigsten davon finden Sie hier:

S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika

• Um zu verdeutlichen, dass synthetische Analoga hier genannter Substanzen auch verboten sind, wurde der Titel dieser Kategorie um den Zusatz "Mimetika" erweitert.

• Zudem wurde die Untergruppe der HIF-Stabilisatoren in unterschiedliche Absätze unterteilt, um die wachsende Bedeutung dieser Substanzen zu verdeutlichen und um insbesondere HIF-Aktivatoren wie Xenon und Argon zu identifizieren.

S5. Diuretika und Maskierungsmittel

• Um zu verdeutlichen, dass Diuretika nicht nur als Maskierungsmittel, sondern beispielsweise auch mit dem Ziel eines schnellen Gewichtsverlustes missbraucht werden, entfällt im Titel das Wort "andere" vor "Maskierungsmittel".

M2. Chemische und physikalische Manipulation

• Der Begriff "chirurgische Eingriffe" wurde dem Satz hinzugefügt, der Situationen beschreibt, in denen intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml innerhalb von sechs Stunden aus medizinischen Gründen erlaubt sind.

S9: Glucocorticoide
• Glucocorticosteroide werden jetzt als Glucocorticoide bezeichnet, um dem medizinischen Sprachgebrauch gerecht zu werden.

Auswirkungen der Veränderungen hinsichtlich der Prozedur für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (MAG)
Trotz der Änderungen der Anti-Doping-Regularien und der WADA-Verbotsliste bleiben UEFAs Regeln und Verfahrensweisen hinsichtlich MAG, welche im Einklang mit denen der FIFA stehen, im Allgemeinen identisch mit denen von 2014.

Spieler, die an UEFA-Wettbewerben oder internationalen Freundschaftsspielen teilnehmen und die aus medizinischen Gründen verbotene Substanzen oder Methoden anwenden müssen, müssen vorher über das MAG-Antragsformular die Erlaubnis der UEFA einholen.

Die MAG-Anträge müssen vom Spieler und seinem Arzt komplett ausgefüllt und unterschrieben werden. Anschließend muss der Antrag mit sämtlichen relevanten medizinischen Nachweisen an die Anti-Doping-Abteilung der UEFA geschickt werden. Nur in gut begründeten und dokumentierten Fällen medizinischer Notfälle ist es den Spielern gestattet, verbotene Substanzen einzunehmen, ehe eine MAG beantragt wird.

Für weitere Details über MAG, inklusive Zulassungsverfahren früherer MAG durch Nationale Anti-Doping Agenturen, werfen Sie bitte einen Blick in das entsprechende Dokument.

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