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Neue WADA-Verbotsliste für 2016

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat eine neue Liste mit verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2016 verbindlich ist.

Die neue WADA-Verbotsliste ist in Kraft
Die neue WADA-Verbotsliste ist in Kraft ©UEFA.com

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat eine neue Liste mit verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2016 verbindlich ist.

Die Verbotsliste - die in den weiterführenden Dokumenten auf der rechten Seite zur Verfügung steht - listet im Sport verbotene Substanzen und Methoden. Die Umsetzung der Liste ist Pflicht für alle Organisationen, die dem WADA-Code unterliegen.

Die Liste von 2016 beinhaltet einige Änderungen im Vergleich zur 2015er Liste:
• In der Kategorie "S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika" - Triptorelin wurde ersetzt durch Leuprorelin, das ein universelleres Beispiel eines Choriongonadotropins und ein luteinisierender Hormone-Releasing-Faktor ist.

• In der Kategorie “S4. Hormone und metabolische Modulatoren" - Insulin-Mimetika wurden in die Liste aufgenommen, damit sämtliche Insulinrezeptor-Agonisten enthalten sind. Melodium (Mildronat) wurde aufgenommen, nachdem dessen Verwendung durch Sportler zur Leistungssteigerung festgestellt wurde.

• In der Kategorie “S5. Diuretika und Maskierungsmittel" - Es wurde klargestellt, dass die Verwendung von Carboanhydrasehemmern zur Augenbehandlung erlaubt ist.

• In der Kategorie "S6. Stimulanzien" - Es wurde klargestellt, dass Clonidin zulässig ist.

Intravenöse Infusionen und Injektionen 
Die UEFA möchte alle Interessensvertreter an den Status intravenöser (IV) Infusionen erinnern. In Übereinstimmung mit der WADA-Verbotsliste 2016 (Kategorie "M2, chemische und physikalische Manipulation") sind alle IV-Infusionen und/oder -Injektionen von mehr als 50 ml in sechs Stunden in und außerhalb von Wettbewerben verboten, mit Ausnahme jener bei Eintritten ins Krankenhaus, chirurgischen Eingriffen oder klinischen Untersuchungen oder wenn einem Spieler eine medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) gewährt wurde.

IV-Infusionen wurden in die Verbotsliste aufgenommen, da sie eingesetzt werden können, um das Plasmavolumen zu erhöhen, die Verwendung einer verbotenen Substanz zu maskieren und die Werte im biologischen Sportlerpass zu fälschen.

Es liegen Berichte aus verschiedenen Sportarten vor, gemäß denen Sportlern zur Regeneration und Erholung IV-Infusionen, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln und Vitamincocktails, verabreicht wurden. Ohne vorgängige MAG ist dies jederzeit verboten. Zudem sei darauf hingewiesen, dass die Verwendung von intravenösem Flüssigkeitsersatz nach einer körperlichen Anstrengung zum Ausgleich einer leichten oder mittelschweren Dehydration klinisch weder angezeigt noch durch medizinische Literatur untermauert ist. Es liegen ausreichende wissenschaftliche Belege vor, dass orale Rehydration die bevorzugte therapeutische Wahl ist.

Jede Person, die eine medizinisch nicht begründbare IV-Infusion verabreicht, verstößt gegen eine Dopingvorschrift, ungeachtet dessen, ob die entsprechende Substanz verboten ist. In solchen Fällen können der Spieler wie auch die Person, welche die IV-Infusion verabreicht, bestraft werden.

Weitere Informationen
Das im Dezember 2015 versendete Rundschreiben an alle Nationalverbände und Klubs, die aktuell in UEFA-Wettbewerben spielen, enthält weitere Details zur Verbotsliste 2016, der Prozedur bei medizinischen Ausnahmegenehmigungen (MAG). Der Brief ist ebenfalls in der Liste weiterführender Informationen zu finden.

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