UEFA.com funktioniert besser bei anderen Browsern
Um das bestmögliche Erlebnis zu haben, empfehlen wir, Chrome, Firefox oder Microsoft Edge zu verwenden.

WADA-Liste der verbotenen Substanzen 2013

Die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) hat eine neue Liste von verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht, die seit dem 1. Januar 2013 Gültigkeit besitzt.

WADA-Liste der verbotenen Substanzen 2013
WADA-Liste der verbotenen Substanzen 2013 ©UEFA.com

Die Welt-Antidoping-Agentur (WADA) hat eine neue Liste von verbotenen Substanzen und Methoden veröffentlicht, die seit dem 1. Januar 2013 Gültigkeit besitzt.

Liste der verbotenen Substanzen 2013
Die Verbotsliste - die Sie auf der rechten Seite bei den begleitenden Dokumenten finden - präzisiert die im Sport verbotenen Substanzen und Methoden. Die Umsetzung dieser Liste ist für alle Organisationen verpflichtend, die den World Anti-Doping Code unterzeichnet haben.

Die Liste 2013 enthält einige Änderungen gegenüber der Liste 2012. In Hinblick auf die verbotenen Substanzen wird festgehalten:

• In der Kategorie "S0. Nicht genehmigte Substanzen" wird klargestellt, dass sich das Verbot von Tierarzneimitteln nur auf ausschließlich für die Anwendung bei Tieren zugelassene Substanzen bezieht.

• In der Sektion “S3. Beta-2-Agonisten” wurde die zulässige abgegebene (inhalierte) Dosis Formoterol auf 54 Mikrogramm über 24 Stunden erhöht; der maximal zulässige Formoterolwert im Urin entsprechend auf 40 ng/ml.

• Zusätzlich wurde präzisiert, dass bei Stimulantien in der Kategorie S6 gegebenenfalls auch alle optischen Isomere (z.B. D- und L-) verboten sind.

Im Hinblick auf verbotene Methoden wurde Absatz M3.1 umformuliert, um Gendoping präziser zu definieren.

Auswirkungen auf die medizinischen Ausnahmegenehmigungen (MAG)
Die Bestimmungen und das Verfahren der UEFA bezüglich medizinischer Ausnahmegenehmigungen bleiben gegenüber 2012 unverändert. Spieler, die an UEFA-Wettbewerben oder an A-Länderspielen teilnehmen und verbotene Substanzen oder Methoden zu therapeutischen Zwecken verwenden müssen, haben bei der UEFA eine Genehmigung einzuholen.

MAG-Antragsformulare müssen vom Spieler und seinem Arzt ausgefüllt, unterschrieben und an die Antidoping-Abteilung der UEFA gesandt werden. Mit Ausnahme von Notfällen dürfen Ärzte keine verbotenen Substanzen verabreichen bzw. verbotenen Methoden anwenden, solange die UEFA keine MAG erteilt hat. Weitere Details zum MAG-Prozess, vor allem hinsichtlich von Asthma-Behandlungen und MAG-Grundsatz-Anerkennungen von nationalen Antidoping-Organisationen (NADOs), finden Sie im Dokument “Guide to the WADA Prohibited List and TUEs”, die Sie in der MAG-Sektion rechts auf der Seite finden.

Zusätzliche Einzelheiten zur Verbotenen Liste 2013 finden sich auch im Rundbrief, der im Dezember an alle nationalen Verbände und an die Klubs ging, die derzeit an UEFA-Wettbewerben teilnehmen. Diesen Rundbrief finden Sie ebenfalls auf der rechten Seite bei den begleitenden Dokumenten.