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Achtelfinal-Spielorte bestätigt

Medienmitteilungen Die UEFA

Alle UEFA-Spiele bis auf Weiteres unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Das UEFA-Exekutivkomitee hat heute mehrere Entscheidungen zu den UEFA-Wettbewerben getroffen. Die wichtigsten Beschlüsse sind im Folgenden aufgeführt:

Austragungsorte für die Achtelfinal-Begegnungen der UEFA Champions League und der UEFA Europa League 2019/20

Gemäß dem Grundsatz der sportlichen Fairness hat das UEFA-Exekutivkomitee angesichts der aktuellen Situation – alle Heimmannschaften der noch ausstehenden Achtelfinal-Rückspiele bestreiten derzeit Spiele der nationalen Meisterschaft im eigenen Stadion und für alle Auswärtsmannschaften sind Reisen uneingeschränkt möglich – entschieden, dass die verbleibenden Achtelfinal-Rückspiele der UEFA Champions League und der UEFA Europa League in den Stadien der Heimmannschaften ausgetragen werden.

Wie bereits im Juni bekanntgegeben, werden die Paarungen Inter Mailand - Getafe und FC Sevilla - AS Rom, bei denen auch das Hinspiel bereits verschoben wurde, in einer einzigen Partie in Deutschland ausgetragen.

Die UEFA wird die Situation weiter beobachten und behält sich das Recht vor, Partien an Endrundenspielorte zu verlegen, sollte die Austragung eines oder mehrerer Spiele an den ursprünglichen Spielorten aufgrund neuer Entwicklungen unmöglich werden.

Die jeweiligen Spielpläne werden nach den morgigen Auslosungen am UEFA-Sitz in Nyon bekanntgegeben.

Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Am 17. Juni 2020 hatte das UEFA-Exekutivkomitee entschieden, die Entscheidung darüber, ob bei UEFA-Spielen in nächster Zukunft Zuschauer anwesend sein können, aufzuschieben, um zunächst die Entwicklung der Lage und der Maßnahmen der lokalen Behörden in Sachen Massenzusammenkünfte und Besucher bei Sportveranstaltungen verfolgen zu können.

Die UEFA hat bei der Entscheidungsfindung verschiedene Elemente berücksichtigt, darunter den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten sowie der allgemeinen Öffentlichkeit, die Verantwortung dafür, ein möglichst sicheres Umfeld für die Spiele zu bieten, um den Fortgang der Wettbewerbe garantieren zu können, sowie die Wahrung der sportlichen Fairness bei der derzeit sehr uneinheitlichen Ausgangslage (mit einigen Ländern, die Zuschauer im Stadion erlauben, und anderen, wo dies nicht so ist).

Angesichts der aktuellen Situation hält es die UEFA-Exekutive deshalb für klüger, UEFA-Spiele bis auf Weiteres unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit den Nationalverbänden und Behörden der Ausrichter der Klubwettbewerbsendrunden – Deutschland, Portugal und Spanien – getroffen.

Unabhängig von etwaigen künftigen Beschlüssen wird diese Entscheidung für sämtliche Begegnungen, die in einem einzigen Spiel ausgetragen werden, gelten, und damit auch für die Qualifikationsphase der UEFA Champions League und der UEFA Europa League 2020/21, für die das Exekutivkomitee eine entsprechende Formatänderung beschlossen hat.

Die UEFA wird die weitere Entwicklung der Lage im Auge behalten und zu gegebener Zeit über eine vollständige oder teilweise Aufhebung der Beschränkungen entscheiden.

UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs

Das Exekutivkomitee genehmigte ferner das UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs, in dem die operativen, medizinischen und Hygiene-Rahmenbedingungen (einschließlich Tests) für die Ausrichtung von UEFA-Wettbewerbsspielen beschrieben werden.

Das Protokoll kann zu gegebener Zeit mit spezifischen operativen Richtlinien zur Umsetzung der einzelnen Aspekte oder bezüglich bestimmter Wettbewerbe ergänzt werden.

Es wird für alle Klubs und Nationalverbände einschließlich deren Spieler, Offiziellen, Mitarbeitenden und Vertragspartner eine verpflichtende Teilnahmebedingung für jeglichen UEFA-Wettbewerb in nächster Zukunft sein, das Protokoll sowie sämtliche damit verbundenen Richtlinien einzuhalten.

Da die aktuelle Situation sich ständig verändert und sowohl in epidemiologischer Hinsicht als auch bezüglich der von den nationalen Regierungen ergriffenen Gegenmaßnahmen unvorhersehbar ist, wird sich das Protokoll mit der Zeit verändern und kann bei Bedarf aktualisiert werden, um einer veränderten gesundheitlichen bzw. regulatorischen Lage Rechnung zu tragen.

Kein Video-Schiedsrichterassistent in der Gruppenphase der UEFA Europa League 2020/21

Der Videoassistent (VSA) sollte ursprünglich zur Gruppenphase der Saison 2020/21 in der UEFA Europa League eingeführt werden.

Bei seiner Sitzung am 24. September 2019 hatte das UEFA-Exekutivkomitee dann auf der Grundlage des positiven Ergebnisses einer Machbarkeitsstudie beschlossen, die Einführung auf die K.-o.-Phase der Saison 2019/20 vorzuziehen.

Angesichts der aktuellen Unsicherheit aufgrund der Gesundheitskrise, die sich auf die operativen Kapazitäten auswirken könnte, und vor dem Hintergrund des erhöhten Personalbedarfs zur Bereitstellung des Dienstes, der sich wiederum auf das oben genannte Protokoll auswirken könnte, hat das Exekutivkomitee letztendlich entschieden, die Einführung des Videoassistenten ab der Gruppenphase auf die UEFA Europa League 2021/22 zu verschieben.

Dessen ungeachtet werden Videoassistenten auch in den verbleibenden Wettbewerbsspielen der Europa-League-Saison 2019/20 sowie in der K.-o.-Phase der Saison 2020/21 zum Einsatz kommen.