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Stellungnahme der UEFA zum Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts

Medienmitteilungen

Die UEFA begrüßt ausdrücklich den heute von Generalanwalt Athanasios Rantos am Europäischen Gerichtshof (EuGH) unterbreiteten Schlussantrag zugunsten der zentralen Aufgabe des europäischen Dachverbands, den europäischen Fußball zu lenken, die Pyramidenstruktur des Sports zu schützen und den Fußball auf dem Kontinent weiterzuentwickeln.

 UEFA-Sitz in Nyon, Schweiz.
UEFA-Sitz in Nyon, Schweiz. UEFA via Getty Images

Die UEFA begrüßt den heutigen Schlussantrag von Generalanwalt Athanasios Rantos; dieser stellt einen wichtigen Schritt im Hinblick auf den Erhalt der bestehenden und demokratischen Governance-Struktur der europäischen Fußballpyramide dar. In dem Schlussantrag bekräftigt werden die herausragende Rolle der Verbände beim Schutz des Sports, die Kernprinzipien von sportlichem Verdienst und offenem Zugang zu Wettbewerben für alle UEFA-Mitgliedsverbände sowie die Notwendigkeit, den Fußball im Geiste von Verantwortung und Solidarität zu einen; zudem wird die Funktion der UEFA als Organisatorin und Regulatorin europäischer Klubwettbewerbe anerkannt.

Der europäische Fußball lehnt eine European Super League (ESL) oder ähnliche Abspaltungsversuche, welche die Funktionsweise des gesamten europäischen Sports gefährden, weiterhin geschlossen und kategorisch ab.

Grundsätzlich gilt es, das endgültige Urteil des EuGH im nächsten Jahr abzuwarten, jedoch wird sich die UEFA als gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisation auch künftig darauf konzentrieren, den Fußball ganzheitlich weiterzuentwickeln und dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit den Nationalverbänden, Ligen, Vereinen, Spielerinnen und Spielern, Fans, EU-Institutionen, Regierungen und weiteren Interessenträgern zu setzen, denen die Grundwerte des Fußballs am Herzen liegen.