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Schutz junger Spieler

Schutz der Spieler

Die Regel der UEFA zielt darauf ab, die Ausbildung junger Spieler aus der Region zu fördern.

Der UEFA liegt der Schutz junger Spieler am Herzen
Der UEFA liegt der Schutz junger Spieler am Herzen ©Sportsfile

Eine der größten Herausforderungen für den europäischen Fußball besteht darin, dass die reichsten Vereine seit dem Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs 1995 und dem rapiden Anstieg der TV-Einnahmen in der Lage sind, die besten Spieler zu „horten“. Das macht es ihnen leichter, die nationalen und europäischen Wettbewerbe zu dominieren. 

Gleichzeitig sinkt dadurch der Anreiz für die Klubs, Nachwuchsspieler aus der eigenen Region zu fördern und diesen eine echte Chance zu geben. Dieser Trend wird durch die unzureichende finanzielle Entschädigung für die Ausbildung junger Spieler verstärkt. Dadurch können es sich viele europäische Vereine erlauben, Nachwuchsspieler ab dem Alter von 16 Jahren von anderen Klubs überall in der Europäischen Union abzuwerben. 

©UEFA.com

Die Regeln der UEFA fördern die Ausbildung junger Spieler aus der Region. Damit sollen die europäischen Wettbewerbe offener und fairer gestaltet werden. Außerdem soll damit der Trend, Spieler zu „horten“, gestoppt und versucht werden, die lokale Identität in den Klubs wiederherzustellen.

• Seit 2008/09 müssen bei den an der UEFA Champions League und der UEFA Europa League teilnehmenden Vereinen mindestens acht lokal ausgebildete Spieler im Kader stehen, der auf 25 Akteure begrenzt ist. Einige nationale Ligen in Europa haben diese Regel ebenfalls eingeführt.

• Die UEFA führte die Regel in drei Phasen ein:
- Saison 2006/07: Minimum von vier lokal ausgebildeten Spielern im 25er-Kader
- Saison 2007/08: Minimum von sechs lokal ausgebildeten Spielern im 25er-Kader
- Saison 2008/09: Minimum von acht lokal ausgebildeten Spielern im 25er-Kader

• Die Vereine sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl lokal ausgebildeter Spielern einzusetzen. Die Trainer werden bei der Wahl ihrer Aufstellungen nicht eingeschränkt.

• Die UEFA definiert „lokal ausgebildete“ Spieler (oder „Eigengewächse“) als Akteure, die – unabhängig von ihrer Nationalität – im Alter von 15 bis 21 Jahren mindestens drei Jahre bei ihrem Stammverein oder einem Verein desselben Nationalverbandes ausgebildet wurden. Bis zur Hälfte der lokal ausgebildeten Spieler müssen aus dem betreffenden Verein selbst stammen. Die anderen müssen entweder ebenfalls aus diesem Klub stammen oder aus einem Verein desselben Nationalverbandes.

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• Da die EU infolge des Bosman-Urteils auf der Staatsangehörigkeit beruhende Kaderbeschränkungen als rechtswidrid ansieht, sieht die UEFA-Regel keinerlei solche Restriktionen vor. Die Europäische Kommission segnete die UEFA-Regel im Mai 2008 ab. Im Jahr 2012 erfolgte eine erneute Prüfung der Regel.

Intern hatte die UEFA ihre Vorschläge im Februar 2005 vorgestellt und beim UEFA-Kongress in Tallinn zwei Monate später die Unterstützung der Nationalverbände dafür erhalten. 

Auch die Fans stimmten dem Vorschlag im Rahmen einer Umfrage unter den UEFA.com-Nutzern zu – mehr als 80 Prozent wollten, dass die Vereine ihre lokale Identität behalten. 

Vor der Einführung der neuen Vorschriften hatte die UEFA eine auf zwei Jahre angelegte Konsultation mit Fans, Nationalverbänden, nationalen Ligen, Klubs, Spielergewerkschaften und allen EU-Institutionen durchgeführt.

Parallel dazu hielt die UEFA die zuständigen Generaldirektionen der Europäischen Kommission (Bildung und Kultur, Beschäftigung und Soziales, Wettbewerb und Justiz) mit detaillierten Forschungsergebnissen zum Thema auf dem Laufenden. 

Dokumente
Erklärung des UEFA-Kongresses zum Thema der lokalen Ausbildung von Spielern
Investition in die Ausbildung lokaler Spieler - Fragen und Antworten
Investition in die lokale Ausbildung von Spielern - Die wichtigsten Punkte