UEFA.com funktioniert besser bei anderen Browsern
Um das bestmögliche Erlebnis zu haben, empfehlen wir, Chrome, Firefox oder Microsoft Edge zu verwenden.

Keine Zulosung von Mannschaften aus Belarus und der Ukraine

Medienmitteilungen

UEFA Women’s EURO 2022: Genehmigung spezifischer Bestimmungen aufgrund von Covid-19

UEFA-Sitz in Nyon, Schweiz. (Foto von Harold Cunningham - UEFA/UEFA via Getty Images)
UEFA-Sitz in Nyon, Schweiz. (Foto von Harold Cunningham - UEFA/UEFA via Getty Images) UEFA via Getty Images

Das UEFA-Exekutivkomitee hat heute beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres bei keinem UEFA-Wettbewerb Mannschaften aus der Ukraine und Belarus einander zugelost werden können.

Nachdem der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine auch vom benachbarten belarussischen Gebiet ausgegangen war, hatte das UEFA-Exekutivkomitee am 3. März 2022 beschlossen, bis auf Weiteres keine UEFA-Wettbewerbsspiele auf belarussischem Gebiet auszutragen und Partien mit einem Heimrecht für Belarus unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen.

Der heutige Beschluss wurde gefasst, um die reibungslose Durchführung von UEFA-Wettbewerben sicherzustellen, da die Sicherheit der Mannschaften, Offiziellen und weiteren Beteiligten aufgrund des aktuellen bewaffneten Konflikts nicht vollständig gewährleistet werden kann.

Das UEFA-Exekutivkomitee wird sich für weitere Sitzungen bereithalten, um die rechtliche Situation sowie die sich ständig weiterentwickelnde Faktenlage zu bewerten und nötigenfalls weitere Entscheidungen zu treffen.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat heute zudem spezifische Bestimmungen (aktuell nur auf Englisch) für die UEFA Women’s EURO 2022 genehmigt, die vom 6. bis 31. Juli 2022 in England stattfindet, um vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie eine reibungslose und ununterbrochene Austragung der Endrunde zu ermöglichen.

Nach der Einreichung der Spielerliste am 26. Juni 2022 kann gemäß Reglement eine unbegrenzte Anzahl Spielerinnen im Falle einer schweren Verletzung oder Krankheit vor dem ersten Spiel auf der Spielerliste ersetzt werden, wenn die Schwere der Verletzung bzw. Krankheit medizinisch bestätigt wird.

Spielerinnen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden oder isoliert wurden, werden als Fälle einer schweren Krankheit eingestuft und dürfen vor dem ersten Spiel ersetzt werden, sofern die UEFA-Administration dieses Vorgehen genehmigt.

Torhüterinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, eingesetzt zu werden, dürfen gemäß dem überarbeiteten Reglement vor jedem Spiel des Turniers auch dann ersetzt werden, wenn eine oder zwei auf der Spielerliste aufgeführte Torhüterinnen einsatzfähig sind.

Um die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten, darf eine auf der Spielerliste ersetzte Spielerin nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgemeldet werden.