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Stellungnahme der UEFA gegenüber den Medien

Medienmitteilungen

Nach ihrer gestrigen Bekanntgabe zum sogenannten Projekt der „Super League“ und den von der UEFA ergriffenen entsprechenden Complinace-Maßnahmen unterstreicht der europäische Fußball-Dachverband erneut seine Haltung, dass er im Zusammenhang mit diesem Projekt immer in Übereinstimmung mit den geltenden UEFA-Statuten und -Bestimmungen sowie dem EU-Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Schweizer Recht gehandelt hat. Die UEFA bleibt von ihrer Position überzeugt und wird diese weiter in allen relevanten Gerichtsbarkeiten verteidigen.

Die UEFA hat während des vor einem Gericht in Madrid anhängigen Verfahrens immer nach Treu und Glauben gehandelt. Im diesem Zusammenhang und ungeachtet der Tatsache, dass die UEFA die Zuständigkeit des Gerichts in Madrid nicht anerkennt und fest davon überzeugt ist, immer in voller Übereinstimmung mit dem laufenden Verfahren gehandelt zu haben, hat der europäische Fußball-Dachverband heute formell eine Eingabe beim Gericht in Madrid unterbreitet, die seine Konformität mit den Verfügungen beweist.

Darüber hinaus hat die UEFA einen Antrag auf Absetzung des für das laufende Verfahren zuständigen Richters gestellt, da sie davon überzeugt ist, dass in diesem Verfahren erhebliche Unregelmäßigkeiten vorliegen. In Übereinstimmung mit spanischem Recht und im grundlegenden Interesse der Gerechtigkeit erwartet die UEFA von dem betreffenden Richter, dass er sein Amt mit sofortiger Wirkung ruhen lässt, bis dieser Antrag vollständig und ordnungsgemäß geprüft wird.

Ferner wird die UEFA auch formell Berufung beim nächsthöheren Gericht, d.h. dem Provinzgericht in Madrid, einreichen.

Die UEFA wird, unter strikter Einhaltung von nationalem und EU-Recht, weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Interessen und vor allem diejenigen ihrer Mitglieder und aller Interessenträger im Fußball zu wahren.