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Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu den UEFA-Klubwettbewerben

Alle Verwarnungen in UCL/UEL verfallen nach Abschluss des Achtelfinales der Saison 2019/20

Das UEFA-Exekutivkomitee hat im Zusammenhang mit den UEFA-Klubwettbewerben folgende Entscheidungen getroffen:

Streichung aller Verwarnungen in UCL/UEL nach Abschluss des Achtelfinales der Saison 2019/20

Infolge der vom UEFA-Exekutivkomitee am 17. Juni 2020 genehmigten Formatänderungen an der UEFA Champions League 2019/20 und der UEFA Europa League 2019/20 werden die Viertel- und Halbfinalbegegnungen beider Wettbewerbe nur noch in einem Spiel ausgetragen.

Um im Hinblick auf die Anzahl verbleibender Spiele nach der Streichung der gelben Karten ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, hat das UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, den Stichtag für die Aufhebung der von Spielern und Betreuern erhaltenen Verwarnungen vom Abschluss des Viertelfinales auf das Ende des Achtelfinales vorzuziehen, damit noch zwei Partien bis zum Endspiel verbleiben. Dementsprechend werden Absatz 51.04 des Reglements der UEFA Champions League 2019/20 sowie Absatz 49.04 des Reglements der UEFA Europa League 2019/20 wie folgt abgeändert:

„Ausnahmsweise verfallen alle Verwarnungen und unverbüßten Gelbsperren mit dem Ende der Playoffs. Sie werden nicht in die Gruppenphase übernommen. Darüber hinaus verfallen alle Verwarnungen nach Abschluss der Achtelfinalbegegnungen. Sie werden nicht ins Viertelfinale übernommen.“

Spezifische Bestimmungen für die Qualifikationsphase und die Playoffs der Saison 2020/21

Um den Beginn und die Fortsetzung der Qualifikationsphase und der Playoffs der Ausgabe 2020/21 der UEFA Champions League und der UEFA Europa League so weit wie möglich sicherzustellen, hat das UEFA-Exekutivkomitee einen neuen Anhang I des Reglements der UEFA Champions League 2020/21 und des Reglements der UEFA Europa League 2020/21 genehmigt. Dieser trägt den aktuellen Gegebenheiten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und insbesondere den diversen aufgrund der anhaltenden Gesundheitskrise beschlossenen Reisebeschränkungen in ganz Europa Rechnung.

In diesem neuen Anhang werden folgende Angelegenheiten geregelt: von zuständigen nationalen/lokalen Behörden erlassene Einschränkungen den Spielort und das Land betreffend, Testung und Spielberechtigung, die mögliche Neuansetzung von Spielen sowie spezifische Bestimmungen zur Verkürzung der Fristen für Proteste und Berufungen. Ausführliche Informationen zu diesen neuen Bestimmungen für die Qualifikationsphase und die Playoffs finden sich hier.