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Entscheidungen zu Serbien gegen Albanien bestätigt

Die Einspruchskammer der UEFA hat die Entscheidungen der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA hinsichtlich des Qualifikationsspiels Albaniens in Serbien im Oktober in Belgrad bestätigt.

Das Spiel wurde im Partizan-Stadion in Belgrad abgehalten
Das Spiel wurde im Partizan-Stadion in Belgrad abgehalten ©Getty Images

Die Einspruchskammer der UEFA hat sich heute getroffen, um sich mit den Einsprüchen des Albanischen Fußballverbands (FShF) und des Serbischen Fußballverbands (FSS) gegen die Entscheidungen der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA (KEDK) vom 23. Oktober in Bezug auf mehrere Vorfälle beim Qualifikationsspiel zur UEFA EURO 2016 (14. Oktober in Belgrad) zu beschäftigen.

Der Einspruch des FShf wurde zurückgewiesen, die ursprüngliche Entscheidung der KEDK wurde aufrechterhalten. Die Einspruchskammer der UEFA hat bestätigt, dass das oben genannte Spiel als verloren gewertet und mit 3:0 gegen den FShF gewertet wird. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro gegen den FShF verhängt.

Der Einspruch des FSS wurde ebenfalls zurückgewiesen. Auch hier wurde die ursprüngliche Entscheidung der KEDK bestätigt. Die Einspruchskammer hat den Abzug von drei Punkten für den FSS in der aktuellen Qualifikation zur UEFA-Europameisterschaft bestätigt. Außerdem ist der FSS dazu verurteilt worden, die beiden nächsten UEFA-Pflichtheimspiele hinter geschlossenen Türen zu spielen. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 Euro gegen den Verband verhängt.

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