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Ermittlungen gegen Serbien und Albanien

Nach den Vorfällen am Dienstagabend in Belgrad wurden gegen den Serbischen und den Albanischen Fußballverband Disziplinar-Ermittlungen eingeleitet.

Das Spiel im Partizan Stadion wurde in der ersten Halbzeit abgebrochen
Das Spiel im Partizan Stadion wurde in der ersten Halbzeit abgebrochen ©Getty Images

Spiel: Europameisterschafts-Qualifikationsspiel in der Gruppe I zwischen Serbien und Albanien am 14. Oktober in Belgrad

Disziplinar-Ermittlungen wurden gegen den Serbischen Fußballverband (FSS) aufgenommen wegen des Abfeuerns von Feuerwerkskörpern (Artikel 16(2b & c) der UEFA-Disziplinarregeln), Zuschauerausschreitungen (Art. 16(2h) DR), Erstürmung des Platzes durch Fans (Art. 16(2a) DR), unzureichender Organisation (Art. 16(1) DR) und des Gebrauchs von Laserpointern (Art. 16(2d) DR).

Auch gegen den Albanischen Fußballverband (FShF) wurde ein Ermittlungsverfahren angestrengt wegen der Weigerung, weiterzuspielen (Art. 27(1) UEFA-Wettbewerbsregeln) und der Präsentation verbotener Banner (Art. 16(2e) DR).

Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer wird sich am 23. Oktober mit diesem Fall befassen.

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