Berufungssenat
Dienstag, 7. Mai 2013
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Der Berufungssenat der UEFA besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Vizevorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern.
Der Berufungssenat beurteilt Berufungen gegen Entscheidungen der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer und entscheidet über besonders dringende Fälle, die vom Vorsitzenden der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer direkt an ihn verwiesen werden.
Der Vorsitzende des Berufungssenats, einer der Vizevorsitzenden oder ein als Ad-hoc-Vorsitzender handelndes Mitglied kann in dringenden oder Protest-Fällen einzelrichterlich entscheiden unter klaren faktischen und legalen Umständen; wenn die Anträge der Parteien und der Ethik- und Disziplinarinspektoren identisch sind; falls es eindeutig abzulehnende Einsprüche gibt; auf Antrag der Parteien und der der Ethik- und Disziplinarinspektoren; oder in Fällen, wenn die von der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängte Sanktion eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro ist oder eine Spielsperre für einen Spieler oder Funktionär bis zu drei Spielen.