Rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) verhängt verfahrensrechtliche Maßnahme zur Aussetzung des Verfahrens gegen den AC Mailand
Mittwoch, 5. Juni 2019
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Das Verfahren bleibt bis zur Verkündung der Entscheidung im laufenden TAS-Verfahren ausgesetzt.
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Die rechtsprechende Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) verhängt eine verfahrensrechtliche Maßnahme zur Aussetzung des Verfahrens gegen den AC Mailand (Italien) über den Verstoß des Vereins gegen die Break-even-Vorschrift in der aktuell in der Saison 2018/19 beurteilten Monitoring-Periode, welche die 2016, 2017 sowie 2018 endenden Berichtsperioden abdeckt.
Das Verfahren wird bis zur Verkündung der Entscheidung des Schiedsgerichts des Sports (TAS) im laufenden Verfahren über die Sanktionen, die wegen Verstößen gegen die Break-even-Vorschrift für die 2015, 2016 sowie 2017 endenden Berichtsperioden gegen den Klub verhängt worden waren, ausgesetzt.