UEFA-Mitteilung zum TAS-Urteil im Fall Paris Saint-Germain
Dienstag, 19. März 2019
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Die UEFA nimmt das Urteil des Schiedsgericht des Sports im Fall PSG zur Kenntnis.
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Die UEFA nimmt das heutige Urteil des Schiedsgerichts des Sports (TAS) in Lausanne, Schweiz, zur Kenntnis, in welcher der Berufung von Paris Saint-Germain gegen die Entscheidung der rechtsprechenden Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) vom 19. September 2018 stattgegeben und damit die Entscheidung der Kammer aufgehoben wird.
Die UEFA wird diese jüngste Entscheidung des TAS eingehend prüfen und schnellstmöglich reglementarische Klarstellungen und Änderungen ins Auge fassen, die sich infolge der Analyse des TAS-Urteils möglicherweise aufdrängen.
Die Ziele des UEFA-Klublizenzierungsverfahrens und des finanziellen Fairplays werden durch das TAS-Urteil nicht in Frage gestellt.