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UEFA empfiehlt Verbänden Good-Governance-Grundsätze

Zum Wohl des europäischen Fußballs hat die UEFA verschiedene Good-Governance-Grundsätze erarbeitet, die sie ihren Mitgliedsverbänden zur Stärkung ihrer täglichen Arbeit ans Herz legt.

Die Beziehungen zwischen der UEFA und ihren Mitgliedsverbänden sind seit über 60 Jahren das Fundament für die UEFA-Aktivitäten
Die Beziehungen zwischen der UEFA und ihren Mitgliedsverbänden sind seit über 60 Jahren das Fundament für die UEFA-Aktivitäten ©UEFA

Eine gute Unternehmensführung ist ein entscheidendes Element, mit dem ein gutes Funktionieren von Fußballorganisationen sichergestellt werden kann – und die UEFA unterstützt ihre 55 Mitgliedsverbände dabei, ihre Good-Governance-Grundsätze zu stärken und weiterzuentwickeln.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat grünes Licht für zehn von der europäischen Dachorganisation erarbeitete Good-Governance-Grundsätze und Managementregeln gegeben.

Diese Grundsätze werden nun den einzelnen Verbänden zur Stärkung ihrer täglichen Arbeit, Leitlinien, Visionen und Strategien empfohlen – zum Wohl des gesamten europäischen Fußballs.

Die UEFA ist der Ansicht, dass die Einführung solider Good-Governance-Grundsätze seitens ihrer Mitgliedsverbände entscheidend ist, und hat im vergangenen Jahr intensiv an der Zusammenstellung von Prinzipien gearbeitet, die in ganz Europa umsetzbar sind.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat grünes Licht gegeben für die Good-Governance-Vorschläge.
Das UEFA-Exekutivkomitee hat grünes Licht gegeben für die Good-Governance-Vorschläge.©UEFA

Nun werden die Verbände dazu ermutigt, diese vollständig zu übernehmen.
Die UEFA betont stark, dass gleichzeitig die grundlegende organisatorische Autonomie der einzelnen Verbände gewahrt und respektiert werden müssen.
Die zehn Good-Governance-Grundsätze der UEFA sind weitreichend und decken das breite Spektrum der Aktivitäten und Operationen eines Fußballverbands ab.

Zunächst sollte ein Verband neben dem Tagesgeschäft über eine klare, transparente Geschäftsstrategie mit messbaren Zielen verfügen, die regelmäßig zu überprüfen ist. Dies bedeutet auch, dass das Topmanagement und die Gremien eines Verbands für ihre Handlungen voll rechenschaftspflichtig sind.

Den Verbänden wird zudem eine Revision und Modernisierung ihrer Statuten ans Herz gelegt mit der Empfehlung, Mandats- und/oder Altersbegrenzungen für Präsidenten und Exekutivkomiteemitglieder einzuführen, eine Konzentration von zu viel Macht bei einzelnen Personen zu vermeiden, eine ausgeglichene Geschlechtervertretung vorzusehen, freie Wahlen zu garantieren, die Interessenträger regelmäßig zu konsultieren und die Rollen und Befugnisse leitender Angestellter genau zu definieren.

Einwandfreie ethische Werte, solide Integritätsregeln und Good Governance sollten als oberste Ziele in den Statuten der Verbände festgelegt werden und die Disziplinarinstanzen sind vor Einmischungen von außen zu schützen. Die Verbände werden aufgefordert, in angemessene Kommunikation, Ausbildung und Schulungsprogramme für Mitarbeitende und andere interessierte Parteien zu investieren.

Auch die zentrale Rolle von Kommissionen in der Entscheidungsfindung wird behandelt, wobei die Verbände dazu aufgefordert werden sicherzustellen, dass es klare Bestimmungen die Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammensetzung der einzelnen Kommissionen betreffend gibt. 

Administrationen, die das Tagesgeschäft von Verbänden abwickeln, sind vor unzulässigen politischen Einmischungen zu schützen und offene, klare und transparente Anstellungsverfahren werden als zentral erachtet, um die Qualität und Glaubwürdigkeit von Mitarbeitenden zu gewährleisten, wodurch auch die Gesamtinteressen eines Verbands geschützt werden.

Berechenbarkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Grundsätze, welche die UEFA den Verbänden vorschlägt: doppelte Zeichnungspflicht, geeignetes Risikomanagement, angemessene Ausschreibungsverfahren, ein klares Budget und die Festlegung von Zuständigkeiten sind entscheidend für die Zukunft.
Auch die Notwendigkeit von Transparenz, insbesondere in Finanzangelegenheiten, wird im Rahmen der Grundsätze der UEFA hervorgehoben.

Die Verbände könnten dank eines offenen, transparenten Vorgehens in diesem Bereich etwas für ihre Imagepflege tun und sich besser vor dem Vorwurf eines schlechten Managements schützen.
Weiter empfiehlt die UEFA den Verbänden die Etablierung einer starken Compliance-Politik und -Kultur, um sicherzustellen, dass Statuten und Reglemente eingehalten werden.

Aspekte wie Respekt/Fairplay, Gesundheit und Sicherheit, Gleichstellung, Vielfalt, der Schutz von Minderjährigen und Menschenrechte sollten sich in der Strategie und den Aktivitäten der Verbände widerspiegeln, während Kampagnen gegen Rassismus und Diskriminierung, Spielmanipulationen und Doping ein fester Bestandteil der Good Governance sein sollten.

Laut den Good-Governance-Grundsätzen der UEFA soll schließlich auch die Förderung der Teilnahme am Fußball zu den übergreifenden Zielen eines Verbands gehören. Diese erfolgt anhand wirkungsvoller Breitenfußballinitiativen und Programme für ehrenamtliche Helfer, mit denen insbesondere junge Menschen aktiv eingebunden werden. Dadurch werden die öffentliche Wahrnehmung und das Image eines Verbands verbessert und ein starkes Fundament für die Entwicklung des Fußballs geschaffen.

In den kommenden Spielzeiten wird die UEFA regionale Workshops organisieren, bei denen diese Grundsätze behandelt und die Nationalverbände bei deren Umsetzung unterstützt werden sollen.