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Solidaritätszahlungen 2017/18 für die Nachwuchsförderung

Finanzwesen

Die UEFA hat ihre Solidaritätszahlungen an die europäischen Erstligisten zur Weiterentwicklung ihrer Juniorenförderprogramme erhöht. Die Zahlungen werden durch die Einnahmen aus den UEFA-Klubwettbewerben 2017/18 finanziert.

Gareth Bales spektakulärer Fallrückzieher verhilft Real Madrid zur 2:1-Führung im Champions-League-Finale 2017/18 gegen den FC Liverpool.
Gareth Bales spektakulärer Fallrückzieher verhilft Real Madrid zur 2:1-Führung im Champions-League-Finale 2017/18 gegen den FC Liverpool. ©Getty Images

Den Vereinen werden insgesamt EUR 125,44 Mio. (124,37 Mio. im Vorjahr) aus den Einnahmen aus der UEFA Champions League und der UEFA Europa League 2017/18 zur Verfügung gestellt; das Geld wird jeweils von der Profiliga oder dem Nationalverband des betreffenden Landes an die Vereine weitergeleitet.

Ausschüttung an Vereine

80 % dieser Summe werden an Nationalverbände bzw. Ligen mit mindestens einem an der Gruppenphase der UEFA Champions League teilnehmenden Verein verteilt, 20 % an Nationalverbände bzw. Ligen ohne Teilnehmer in der Gruppenphase der europäischen Königsklasse. Die Vereine sind verpflichtet, die Beiträge für die Nachwuchsförderung und für Projekte auf lokaler Ebene einzusetzen.

Nur Vereine, die in der Saison 2017/18 weder an der Champions-League- noch an der Europa-League-Gruppenphase teilgenommen haben, haben Anspruch auf einen Anteil an diesen Solidaritätszahlungen.

Für die Spielzeit 2017/18 werden folgende Beträge ausgeschüttet:

• 17 Verbände bzw. Ligen mit Teilnehmern an der Gruppenphase der UEFA Champions League 2017/18: EUR 100,36 Mio. (im Vergleich zu 99,49 Mio. 2016/17);

• 38 Verbände bzw. Ligen ohne Teilnehmer an der Gruppenphase der UEFA Champions League 2017/18: EUR 25,09 Mio. (im Vergleich zu 24,87 Mio. 2016/17).

Die Zahlungen erfolgen auf der Grundlage des von der UEFA und der Europäischen Klubvereinigung (ECA) vereinbarten und vor drei Jahren eingeführten Verteilungsschlüssels.

Der Anteil der Solidaritätszahlungen für die Nachwuchsförderung in Vereinen, die nicht an der Gruppenphase der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League teilnehmen, entspricht 5 % der gesamten Bruttoeinnahmen aus den beiden Wettbewerben.

Diese Ausschüttung an die Nationalverbände bzw. Ligen richtet sich zudem nicht mehr ausschließlich nach dem Marktwert. Mit dem neuen Verteilungsschlüssel werden 60 % des verfügbaren Betrags zu gleichen Teilen unter allen Nationalverbänden bzw. Ligen aufgeteilt und nur 40 % entsprechend dem TV-Marktwert der einzelnen in der UEFA Champions League vertretenen Verbände, was den Vereinen aus kleineren Verbänden zugutekommt.

Grundsätzlich sind die Fördermittel zu gleichen Teilen unter allen Vereinen der höchsten Liga aufzuteilen, die nicht an den Gruppenspielen der UEFA Champions League und der UEFA Europa League beteiligt waren. Allerdings können die Nationalverbände bzw. Ligen vorschlagen, auch Zweitligavereine zu berücksichtigen, oder es kann ein von diesem Grundsatz abweichender Verteilungsschlüssel vorgeschlagen werden, sofern er auf Kriterien beruht, welche die Nachwuchsförderung betreffen.

Um Mittel zu erhalten, muss ein Verein ein Nachwuchsförderprogramm gemäß dem von der UEFA genehmigten nationalen Klublizenzierungshandbuch vorweisen können.