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Aktuelle Informationen der FKKK zum Monitoring 2017/18

FFP Die UEFA

Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat aktuelle Informationen zum Monitoring der in den vergangenen Jahren mit zwölf Vereinen unterzeichneten Vergleiche und zum Monitoring der Break-even-Vorschrift für Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2017/18 teilgenommen haben, bekanntgegeben.

Aktuelle Informationen der FKKK zum Monitoring 2017/18
Aktuelle Informationen der FKKK zum Monitoring 2017/18 ©UEFA

Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) unter dem Vorsitz von Chefermittler Yves Leterme hat heute aktuelle Informationen zum Monitoring der in den vergangenen Jahren mit zwölf Vereinen unterzeichneten Vergleiche und zum Monitoring der Break-even-Vorschrift für Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2017/18 teilgenommen haben, bekanntgegeben.

Monitoring der Vergleiche

Die FKKK-Untersuchungskammer hat bestätigt, dass der FK Krasnodar, Lokomotive Moskau, der AS Monaco, der AS Rom und Zenit St. Petersburg die Anforderungen und das vorrangige Ziel ihrer Vergleiche erfüllt haben und ihnen folglich nicht mehr unterliegen.

Der FK Astana, Beşiktaş Istanbul und der FC Porto haben die für die Saison 2017/18 festgelegten Ziele erreicht, unterliegen jedoch den Vergleichen weiterhin. Für den FK Astana und Beşiktaş Istanbul gelten die Vergleiche noch während der Saison 2018/19 weiter, der FC Porto unterliegt dem Vergleich wie ursprünglich vorgesehen bis und mit 2020/21.

Die FKKK-Untersuchungskammer ist außerdem zum Schluss gekommen, dass Fenerbahçe Istanbul, Inter Mailand und Trabzonspor die für die Saison 2017/18 festgelegten Ziele teilweise erfüllt haben. Folglich werden die ihnen auferlegten bedingten sportlichen Maßnahmen wie die Transferrestriktionen und die Beschränkung der Anzahl Spieler auf der A-Liste nicht aufgehoben und gelten auch in der Spielzeit 2018/19 weiter. Etwaige zusätzliche finanzielle Beiträge werden gemäß dem jeweiligen Vergleich zurückbehalten. Für Inter Mailand und Trabzonspor gelten die Vergleiche noch während der Saison 2018/19 weiter, Fenerbahçe Istanbul unterliegt seinem Vergleich wie ursprünglich vorgesehen bis und mit 2019/20.

Die FKKK-Untersuchungskammer hat beschlossen, den Fall von Rubin Kasan an die rechtsprechende Kammer der FKKK weiterzuleiten, da der Verein sich nicht an seinen im Mai 2014 unterzeichneten Vergleich gehalten hat. Der Verein hat während der in der Spielzeit 2017/18 bewerteten Monitoring-Periode gegen die Break-even-Vorschrift verstoßen.

Monitoring der Break-even-Vorschrift

Die FKKK-Untersuchungskammer hat des Weiteren entschieden, die Ermittlungen gegen Paris Saint-Germain einzustellen. Dieser Entscheid ist auf eine eingehende Prüfung der Transfervereinbarungen und eine Analyse der entsprechenden Verwaltungskonten zurückzuführen, die bestätigt haben, dass die betreffenden Transaktionen mit dem UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay im Einklang standen. Zudem ist die Kammer zum Schluss gekommen, dass das Break-even-Ergebnis des Vereins für die 2015, 2016 und 2017 endenden Finanzjahre nach der deutlichen Anpassung des Zeitwerts verschiedener Sponsoringvereinbarungen des Vereins – auf der Grundlage von durch unabhängige Experten durchgeführten Bewertungen – innerhalb der annehmbaren Abweichung liegt. Die finanziellen Auswirkungen von Transferaktivitäten seit dem Sommer 2017 bis einschließlich zur nächsten Transferperiode und die Erfüllung der Break-even-Vorschrift für das Finanzjahr 2018 werden weiterhin genau beobachtet und in den kommenden Wochen sorgfältig geprüft werden.

Die FKKK-Untersuchungskammer hat außerdem entschieden, gegen Olympique Marseille für einen geringfügigen Verstoß gegen die Break-even-Vorschrift in der Monitoring-Periode 2017/18 eine Buße von EUR 100 000 zu verhängen. Der Verein wird hinsichtlich der Break-even-Vorschrift während der Periode 2018/19 weiterhin überwacht.

Schließlich hat die FKKK heute bekanntgegeben, dass zwei Vereine, Galatasaray Istanbul und Maccabi Tel Aviv, gegen die Break-even-Vorschrift verstoßen und sich mit einem Vergleich einverstanden erklärt haben.

Nach dem Abschluss der beiden neuen Vergleiche unterliegen in der Saison 2018/19 acht Vereine Vergleichen: der FK Astana, Beşiktaş Istanbul, Fenerbahçe Istanbul, Galatasaray Istanbul, Inter Mailand, Maccabi Tel Aviv, der FC Porto und Trabzonspor.

Nachfolgend die Einzelheiten zu den beiden neuen Vergleichen:

Galatasaray Istanbul

• Der Vergleich betrifft die Spielzeiten 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2021/22.

• Galatasaray Istanbul verpflichtet sich dazu, die Break-even-Vorschrift bis zur Monitoring-Periode 2021/22 (d.h. für die 2019, 2020 und 2021 endenden Berichtszeiträume) in vollem Umfang zu erfüllen.

• Galatasaray Istanbul stimmt zu, für das 2018 endende Finanzjahr ein maximales Break-even-Defizit von EUR 20 Mio. und für das 2020 endende Finanzjahr ein maximales Break-even-Defizit von EUR 10 Mio. auszuweisen.

• Galatasaray Istanbul erklärt sich mit der Begrenzung des Verhältnisses zwischen dem Personalaufwand und den Einnahmen, der Amortisation von Spielerregisterungen und der Nettoschulden bei Banken für das 2020 endende Finanzjahr einverstanden.

• Galatasaray Istanbul erklärt sich einverstanden, einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 15 Mio. zu zahlen, der von den Einnahmen aus seiner Teilnahme an UEFA-Wettbewerben ab der Saison 2017/18 einbehalten wird. Von diesem Betrag sind EUR 6 Mio. ohne Abzug fällig, ungeachtet einer vorzeitigen Aufhebung des Vergleichs. Die Zahlung der verbleibenden EUR 9 Mio. ist bedingt und der Betrag kann unter bestimmten Umständen einbehalten werden, je nachdem, ob der Verein die ihm im Rahmen des Vergleichs auferlegten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.

• Galatasaray Istanbul akzeptiert eine Begrenzung der Anzahl Spieler, die der Verein in die A-Liste für die Teilnahme an UEFA-Wettbewerben aufnehmen darf. Insbesondere für die Spielzeiten 2018/19 bis 2021/22 darf Galatasaray Istanbul anstelle der möglichen Höchstzahl von 25, die im betreffenden Wettbewerbsreglement vorgesehen ist, höchstens 21 Spieler auf der A-Liste registrieren. Diese Begrenzung wird schrittweise aufgehoben (für die Spielzeit 2019/20 auf 22 Spieler, für die Spielzeit 2020/21 auf 23 Spieler und für die Spielzeit 2021/22 auf 25 Spieler), sofern der Verein die mit der FKKK-Untersuchungskammer vereinbarten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.

• Galatasaray Istanbul akzeptiert für die Dauer des Vergleichs eine rechnerische Begrenzung der Anzahl neu registrierter Spieler, die der Verein für die Teilnahme an einem UEFA-Wettbewerb in die A-Liste aufnehmen darf. Diese Berechnung basiert auf der Nettotransferposition des Vereins in der jeweiligen im Vergleich vereinbarten Registrierungsperiode. Diese Begrenzung wird ab der Spielzeit 2021/22 aufgehoben, sofern der Verein die mit der FKKK-Untersuchungskammer vereinbarten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.

Maccabi Tel Aviv

• Der Vergleich betrifft die Spielzeiten 2018/19, 2019/20 und 2020/21.

• Maccabi Tel Aviv verpflichtet sich dazu, die Break-even-Vorschrift bis zur Monitoring-Periode 2020/21 (d.h. für die 2018, 2019 und 2020 endenden Berichtszeiträume) in vollem Umfang zu erfüllen.

• Maccabi Tel Aviv stimmt zu, für das 2018 endende Finanzjahr ein maximales Break-even-Defizit von EUR 20 Mio. und für das 2019 endende Finanzjahr ein maximales Break-even-Defizit von EUR 10 Mio. auszuweisen.

• Maccabi Tel Aviv erklärt sich überdies mit einer Begrenzung des Verhältnisses zwischen dem Personalaufwand und den Einnahmen für das 2019 endende Finanzjahr einverstanden.

• Maccabi Tel Aviv erklärt sich einverstanden, einen Gesamtbetrag von bis zu EUR 1 Mio. zu zahlen, der von den Einnahmen aus seiner Teilnahme an UEFA-Wettbewerben ab der Saison 2017/18 einbehalten wird. Von diesem Betrag sind EUR 200 000 ohne Abzug fällig, ungeachtet einer vorzeitigen Aufhebung des Vergleichs. Die Zahlung der verbleibenden EUR 800 000 Mio. ist bedingt und der Betrag kann unter bestimmten Umständen einbehalten werden, je nachdem, ob der Verein die ihm im Rahmen des Vergleichs auferlegten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.

• Maccabi Tel Aviv akzeptiert eine Begrenzung der Anzahl Spieler, die der Verein in die A-Liste für die Teilnahme an UEFA-Wettbewerben aufnehmen darf. Insbesondere für die Saison 2018/19 darf Maccabi anstelle der möglichen Höchstzahl von 25, die im betreffenden Wettbewerbsreglement vorgesehen ist, höchstens 22 Spieler auf der A-Liste registrieren.

• Maccabi Tel Aviv akzeptiert für die Dauer des Vergleichs eine rechnerische Begrenzung der Anzahl neu registrierter Spieler, die der Verein für die Teilnahme an einem UEFA-Wettbewerb in die A-Liste aufnehmen darf. Diese Berechnung basiert auf der Nettotransferposition des Vereins in der jeweiligen im Vergleich vereinbarten Registrierungsperiode. Diese Begrenzung wird für die Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 aufgehoben, sofern der Verein die mit der FKKK-Untersuchungskammer vereinbarten operativen und finanziellen Maßnahmen erfüllt.

Die ausführlichen öffentlichen Versionen dieser beiden Vergleiche werden zu gegebener Zeit auf UEFA.com publiziert.