Lechia Gdańsk für Verstoß gegen FFP-Bestimmungen gebüßt
Freitag, 29. Mai 2020
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat eine Entscheidung im Fall des polnischen Vereins Lechia Gdańsk getroffen.
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat eine Entscheidung im Fall des polnischen Vereins Lechia Gdańsk gefällt, der wegen Nichterfüllung der Monitoring-Vorschriften des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay vom FKKK-Chefermittler an die Kammer verwiesen worden war.
Der Klub wurde insbesondere mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 25 000 belegt, weil er die nötigen Informationen und/oder relevanten Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht hat.