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Temporäre dringende Maßnahmen zum finanziellen Fairplay

Die UEFA Medienmitteilungen

UEFA empfiehlt gemeinsames Enddatum für kommende Sommer-Transferperiode.

UEFA-Logo am UEFA-Sitz
UEFA-Logo am UEFA-Sitz ©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee ist heute per Videokonferenz zusammengetreten und hat eine Reihe von temporären dringenden Maßnahmen als Zusatz zum Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay genehmigt, um die negativen Auswirkungen von COVID-19 auf die Finanzen der Klubs zu berücksichtigen. 

Diese Maßnahmen wurden einhellig von allen Interessenträgern in der dringlichen UEFA-Arbeitsgruppe für regulatorische und finanzielle Angelegenheiten bestehend aus Vertretern der UEFA, der ECA, der European Leagues und der FIFPro Europe unterstützt.

Die beschlossenen dringlichen Maßnahmen haben zum Ziel:

• Flexibilität zu bieten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Klubs ihre Transfer- und Lohnzahlungen weiterhin fristgerecht erfüllen;

• den Klubs mehr Zeit zu geben, unvorhergesehene Einnahmeausfälle zu beziffern und entsprechend zu berücksichtigen;

• die negativen Auswirkungen der Pandemie zu neutralisieren, indem die Klubs die Möglichkeit erhalten, die Break-even-Berechnung im Fall von Einnahmeausfällen, die für 2020 und 2021 verzeichnet werden, anzupassen und gleichzeitig das System vor potenziellem Missbrauch zu schützen;

• die Gleichbehandlung von Klubs zu gewährleisten, bei denen die Auswirkungen von COVID-19 aufgrund der unterschiedlichen Finanzjahre und Spielkalender der nationalen Ligen in verschiedenen Berichtsperioden auftreten können;

• die Tatsache anzuerkennen, dass das eigentliche Problem von Einnahmeausfällen infolge von COVID-19 und nicht von finanziellem Missmanagement herrührt;

• den Sinn und Zweck des finanziellen Fairplays bzw. der langfristigen Tragfähigkeit des Fußballs zu wahren.

Nachfolgend eine Übersicht über die wesentlichen Elemente des Zusatzes:

Überfällige Verbindlichkeiten – gültig während der Saison 2020/21

• Alle Klubs in UEFA-Wettbewerben müssen am 31. Juli (anstatt am 30. Juni) und am 30. September nachweisen, dass sie keine überfälligen Verbindlichkeiten hinsichtlich Transfers, Arbeitnehmern und Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden infolge von Verpflichtungen, die vor dem 30. Juni bzw. vor dem 30. September zu begleichen sind, aufweisen;

• alle Klubs in UEFA-Wettbewerben müssen Informationen zu ihren Transferforderungen per 30. Juni bzw. 30. September melden, damit diese mit den Informationen zu Verbindlichkeiten anderer Klubs abgeglichen werden können.

Break-even-Vorschrift – gültig während der Spielzeiten 2020/21 und 2021/22

• Die Bewertung des Finanzjahres 2020 wird um eine Saison verschoben; die Finanzjahre 2020 und 2021 werden zusammen bewertet;

• die Monitoring-Periode 2020/21 wird gekürzt und umfasst lediglich zwei Berichtsperioden (2018 und 2019 endende Finanzjahre);

• die Monitoring-Periode 2021/22 wird ausgeweitet und umfasst vier Berichtsperioden (2018, 2019, 2020 und 2021 endende Finanzjahre).

• die Finanzjahre 2020 und 2021 werden als eine Periode bewertet;

• ie negativen Auswirkungen der Pandemie werden neutralisiert, indem ein Durchschnittswert für die kombinierten Defizite der Finanzjahre 2020 und 2021 ermittelt sowie weitere spezifische Anpassungen im Zusammenhang mit COVID-19 erlaubt werden.

Vereinheitlichte Transferperiode

Die Frist für die Registrierung von Spielern für die Gruppenphase der UEFA-Klubwettbewerbe 2020/21 wurde auf den 6. Oktober 2020 festgelegt. Folglich hat das UEFA-Exekutivkomitee alle Mitgliedsverbände aufgerufen, den 5. Oktober 2020 als gemeinsames Enddatum für das bevorstehende Sommer-Transferfenster zu bestimmen. 

Neue Mitglieder der UEFA-Disziplinarinstanzen

Neben den vom UEFA-Kongress im März angenommenen Statutenänderungen, in deren Rahmen nun neben den UEFA-Mitgliedsverbänden auch die ECA, die European Leagues und die UEFA-Administration Mitglieder für die UEFA-Rechtspflegeorgane vorschlagen können, wurden die folgenden neuen Mitglieder der UEFA-Disziplinarinstanzen ernannt, um für mehr Vielfalt in der Zusammensetzung dieser Gremien zu sorgen. 

Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer

Bobby Barnes (ENG) – Vorschlag des Englischen Fußballverbands

Julius Becker (GER) – Vorschlag der ECA

Mădălina Diaconu (ROM) – Vorschlag der UEFA-Administration

Neil Doncaster (SCO) – Vorschlag der European Leagues

Aine Power (IRL) – Vorschlag der UEFA-Administration

Célia Šašić (GER) – Vorschlag der UEFA-Administration


UEFA-Berufungssenat

Marta Cruz (POR) – Vorschlag der UEFA-Administration

Pierre François (BEL/FRA) – Vorschlag der European Leagues

Claude Ramoni (SUI) – Vorschlag der ECA

UEFA-Richtlinien zum Kopfballspiel

Das UEFA-Exekutivkomitee hat Richtlinien zum Kopfballspiel im Juniorenfußball genehmigt, die dazu beitragen sollen, die Gesundheit von Nachwuchsspielern zu schützen und ihre Sicherheit in Training und Spiel zu gewährleisten.

Diese beruhen auf den Ergebnissen zweier Studien, welche die UEFA 2018 bei unabhängigen Forschungsgruppen an der Universität des Saarlands (Deutschland) und am Hampden Sports Clinic and Greater Glasgow & Clyde Health Board (Schottland) in Auftrag gegeben hat.

Sie enthalten Ratschläge und Empfehlungen zu bestimmten Aspekten wie Ballgröße und ‑druck sowie zur Notwendigkeit von Übungen für die Nackenmuskulatur.

Die Nationalverbände können zusätzliche Regelungen erlassen, die jedoch die UEFA-Richtlinien als Mindeststandard enthalten sollten.

FIFA-Weltmeisterschaft 2022 – Verfahren für die Auslosung des Qualifikationswettbewerbs

Das Auslosungsverfahren für die European Qualifiers 2021/22 wurde vorbehaltlich der endgültigen Bestätigung durch die FIFA genehmigt. Die Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs umfasst je fünf Sechser- und Fünfergruppen und wird im Meisterschaftsmodus ausgetragen. Die zehn Gruppensieger qualifizieren sich direkt, während die zehn Zweitplatzierten zusammen mit zwei Mannschaften aus der UEFA Nations League in Playoffs um die letzten drei europäischen Tickets für die FIFA-WM 2022 spielen.

Neues Format für die UEFA-U17- und -U19-Frauen-Europameisterschaften

Das UEFA-Exekutivkomitee hat ein Wettbewerbsformat genehmigt, das die Weiterentwicklung der Elitenachwuchsspielerinnen im Rahmen des kontinuierlichen Engagements der UEFA für den Frauenfußball fördern soll.

Das Format beruht auf einem Qualifikationswettbewerb im Ligaformat mit folgenden Grundsätzen:

Zwei Ligen

• In der ersten Saison werden die teilnehmenden Mannschaften anhand der Koeffizientenrangliste in zwei Ligen (A und B) aufgeteilt.

1. Runde

• In jeder Liga tragen Vierergruppen Miniturniere aus;

• die Miniturniersieger der B-Liga steigen auf, die letztplatzierten Mannschaften der A-Liga steigen ab.

2. Runde

• Runde 2 der A-Liga ersetzt die bisherige Eliterunde; die Sieger (und der beste Gruppenzweite) qualifizieren sich für die Endrunde;

• nach Runde 2 steigen die Miniturniersieger der B-Liga auf und die letztplatzierten Mannschaften der A-Liga steigen für Runde 1 der nächsten Ausgabe ab.

Ausrichter der Endrunde

• Der Endrundenausrichter wird gemäß seinem Koeffizienten in eine Liga gelost und bestreitet wie jede andere Mannschaft den Wettbewerb. Unabhängig von seinen Ergebnissen hat er aber dennoch einen garantierten Platz in der Endrunde.

Im Rahmen des neuen Formats wird eine größere sportliche Ausgeglichenheit sichergestellt, da alle Mannschaften gegen ähnlich klassierte Teams spielen, während jedes Team weiterhin die Gelegenheit erhält, sich für jede Endrunde zu qualifizieren. 

Ferner werden jeder Mannschaft mindestens fünf bis sechs Wettbewerbsspiele pro Saison garantiert, die in den bereits bestehenden Länderspielperioden ausgetragen werden.

Darüber hinaus nimmt der Endrundenausrichter an den Qualifikationsrunden teil und kann so vor der Endrunde Wettbewerbsspiele bestreiten.

Dieses neue Format wird ab der Saison 2021/22 eingeführt.