Rechtsprechende Kammer der FKKK gibt Entscheidung im Fall Olympique Marseille bekannt
Freitag, 19. Juni 2020
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat ihre Entscheidung den französischen Verein Olympique Marseille betreffend bekanntgegeben.
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Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat am 12. Juni 2020 eine Entscheidung im Fall des Vereins Olympique Marseille (FRA) getroffen, der vom FKKK-Chefermittler wegen Nichteinhaltung des im Juni 2019 abgeschlossenen Vergleichs an die Kammer verwiesen worden war.
Der Verein wurde mit einer Geldstrafe von EUR 3 000 000 belegt; dazu werden 15 % der Einnahmen, die ihm im Falle einer Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben der Spielzeiten 2020/21 und 2021/22 zustehen würden, dauerhaft einbehalten.
Zusätzlich hat die rechtsprechende Kammer der FKKK die Anzahl Spieler, die Olympique Marseille auf der A-Liste für die Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben der Spielzeiten 2020/21, 2021/22 und 2022/23 registrieren darf, auf 23 begrenzt.
Infolge dieser Entscheidung ist der im Juni 2019 abgeschlossene Vergleich außer Kraft gesetzt.
Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.