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Rechtsprechende Kammer der FKKK gibt Entscheidung im Fall Olympique Marseille bekannt

Die UEFA Klubfinanzkontrolle

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat ihre Entscheidung den französischen Verein Olympique Marseille betreffend bekanntgegeben.

Die rechtsprechende Kammer der FKKK hat eine Entscheidung im Fall Olympique Marseille getroffen.
Die rechtsprechende Kammer der FKKK hat eine Entscheidung im Fall Olympique Marseille getroffen. ©UEFA.com

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat am 12. Juni 2020 eine Entscheidung im Fall des Vereins Olympique Marseille (FRA) getroffen, der vom FKKK-Chefermittler wegen Nichteinhaltung des im Juni 2019 abgeschlossenen Vergleichs an die Kammer verwiesen worden war.

Der Verein wurde mit einer Geldstrafe von EUR 3 000 000 belegt; dazu werden 15 % der Einnahmen, die ihm im Falle einer Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben der Spielzeiten 2020/21 und 2021/22 zustehen würden, dauerhaft einbehalten.

Zusätzlich hat die rechtsprechende Kammer der FKKK die Anzahl Spieler, die Olympique Marseille auf der A-Liste für die Teilnahme an den UEFA-Klubwettbewerben der Spielzeiten 2020/21, 2021/22 und 2022/23 registrieren darf, auf 23 begrenzt.

Infolge dieser Entscheidung ist der im Juni 2019 abgeschlossene Vergleich außer Kraft gesetzt.

Diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit Artikel 34 Absatz 2 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs sowie mit Artikeln 62 und 63 der UEFA-Statuten am Schiedsgericht des Sports (TAS) angefochten werden.