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Fenerbahçe Istanbul für Nichteinhaltung seines Vergleichs bestraft

Die UEFA Klubfinanzkontrolle

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat festgestellt, dass Fenerbahçe Istanbul das Break-even-Ziel für die 2018 endende Berichtsperiode nicht eingehalten hat.

UEFA-Logo.
UEFA-Logo. ©Getty Images

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat festgestellt, dass Fenerbahçe Istanbul das Break-even-Ziel für die 2018 endende Berichtsperiode nicht eingehalten hat, wozu der Verein laut dem Vergleich, der am 20. Mai 2016 in Kraft getreten ist, verpflichtet gewesen wäre.

Daher hat die FKKK den türkischen Klub mit einer Einbehaltung von Einnahmen im Wert von EUR 2 Mio. aus UEFA-Klubwettbewerben, einer Einschränkung bezüglich der Registrierung neuer Spieler in UEFA-Klubwettbewerben 2020/21 und 2021/22, sofern kein positives Saldo aus Spieltransfers vorliegt, belegt. Darüber hinaus dürfen in diesen Spielzeiten für UEFA-Wettbewerbe nicht mehr als 23 Spieler gemeldet werden.

Allerdings werden die einbehaltenen Einnahmen auf einen Betrag von EUR 1 Mio. reduziert, sofern der Verein in der Lage ist, bis 15. Oktober 2019 zu belegen, dass er bestimmte Auflagen hinsichtlich einer Umschuldung und der Umsetzung eines neuen nationalen Finanz-Monitorings erfüllt hat.