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KV Mechelen wird in der UEFA Europa League 2019/20 ersetzt

Die UEFA Medienmitteilungen

Die UEFA-Administration wird den KV Mechelen in Übereinstimmung mit Absatz 4.08 des Reglements der UEFA Europa League in der Gruppenphase der Ausgabe 2019/20 des Wettbewerbs ersetzen.

KV Mechelen wird in der UEFA Europa League 2019/20 ersetzt
KV Mechelen wird in der UEFA Europa League 2019/20 ersetzt ©UEFA.com

Am 3. Juni 2019 wurde im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die UEFA-Klubwettbewerbe 2019/20 eine Untersuchung hinsichtlich der Zulassung des belgischen Vereins KV Mechelen zur UEFA Europa League (UEL) eingeleitet. Im Anschluss an die vom UEFA-Ethik- und Disziplinarinspektor durchgeführte Untersuchung und das anschließende Zulassungsverfahren entschied der UEFA-Berufungssenat am 15. Juli 2019, den KV Mechelen zur UEFA Europa League 2019/20 zuzulassen, allerdings unbeschadet einer etwaigen Wiedereröffnung des Verfahrens, sofern sich die Sachlage ändere oder neue Informationen in der Sache bzw. dem Fall bekannt würden, der auch auf nationaler Ebene anhängig war. 

Zudem wurde dem KV Mechelen auferlegt, der UEFA alle relevanten Elemente in Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Belgischen Schiedsgericht für den Sport (BAS) und allen anderen nationalen Verfahren in dieser Angelegenheit, die nach dem 12. Juli 2019 bekannt würden, zukommen zu lassen, darunter auch sämtliche Teil- und Schlussschiedssprüche, die vom BAS und/oder einem anderen nationalen Entscheidungsgremium in dieser Angelegenheit gefällt wurden.

Am 17. Juli bestätigte das BAS die Entscheidung der Disziplinarinstanzen des Belgischen Fußballverbands (KBVB), der unter anderem ein Verbot gegen den KV Mechelen verhängt hatte, nach dem dieser eine Saison lang nicht am Europapokal teilnehmen dürfe, sofern er sich qualifiziere.

Infolge dieses Schiedsspruchs des BAS, den der KV Mechelen noch am selben Tag an die UEFA weiterleitete, hat der UEFA-Berufungssenat am heutigen Donnerstag entschieden, das Zulassungsverfahren wieder zu eröffnen, seine Entscheidung vom 15. Juli 2019 zurückzunehmen und anschließend das Verfahren zu schließen. Folglich wird die UEFA-Administration den KV Mechelen gemäß Absatz 4.08 des Reglements der UEFA Europa League 2019/20 (UELR) in der UEL-Gruppenphase der kommenden Saison ersetzen.

Der Berufungssenat hat die Entscheidung des Belgischen Fußballverbands, die vom BAS bestätigt wurde, zur Kenntnis genommen und in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass es allein der UEFA als Wettbewerbsveranstalterin zustehe, über die Zulassung zu bzw. den Ausschluss von Klubs von ihren Wettbewerben zu entscheiden. Dennoch war der Berufungssenat in diesem Fall davon überzeugt, dass Verantwortliche des KV Mechelen und somit der Verein als solcher an einem Versuch der Spielmanipulation auf nationaler Ebene beteiligt gewesen seien und dass ein solches Verhalten unter das Reglement der UEFA Europa League falle.

Gemäß Absatz 4.02 UELR kann die UEFA „sich bei ihrem Entscheid auf eine Entscheidung eines nationalen oder internationalen Sportverbands, eines Schiedsgerichts oder eines staatlichen Gerichts stützen, ist jedoch nicht daran gebunden“. Angesichts der aktuellen Umstände des Falls, des Ernstes eines Vergehens wie Spielmanipulation und der Null-Toleranz-Politik der UEFA in solchen Fällen sowie der Tatsache, dass der KBVB im Nachgang zum Urteil des BAS den KV Mechelen vom offiziellen Anmeldeformular für die UEFA-Klubwettbewerbe 2019/20 gestrichen hatte, hat der UEFA-Berufungssenat anerkannt, dass die Entscheidung des KBVB (und damit der Schiedsspruch des BAS) zur Folge hat, dass der KV Mechelen nicht an den UEFA-Klubwettbewerben teilnehmen kann. Infolgedessen hat der UEFA-Berufungssenat entschieden, seine Entscheidung vom 15. Juli zu annullieren und in Übereinstimmung mit Absatz 4.02 UELR das Verfahren zu schließen.