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UEFA fordert von FIFA und IFAB neues Verfahren bei Verdacht auf Gehirnerschütterung

Bei seiner heutigen Sitzung in Baku, Aserbaidschan, hat das UEFA-Exekutivkomitee eine Reihe von Entscheidungen betreffend UEFA-Wettbewerbe getroffen.

UEFA-Exekutivkomiteesitzung in Baku.
UEFA-Exekutivkomiteesitzung in Baku. ©UEFA.com

023 - Göteborg als Ausrichter des Endspiels der UEFA Women’s Champions League 2021 bestimmt

Bei seiner heutigen Sitzung in Baku hat das UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, die FIFA und das IFAB aufzufordern, das aktuelle Verfahren bei Verdacht auf Gehirnerschütterung zu überprüfen und mögliche Änderungen an den Spielregeln (beispielsweise hinsichtlich Auswechslungen) in Betracht zu ziehen, um den Druck auf den medizinischen Betreuerstab zu reduzieren und den Ärzten bei Verdacht auf Gehirnerschütterung mehr Zeit für die Beurteilung neben dem Spielfeld zu geben, damit kein Spieler mit Gehirnerschütterung ins Spiel zurückgeschickt wird.

Aleksander Čeferin kommentierte diese Entscheidung wie folgt: „Die Gesundheit der Spieler hat oberste Priorität und ich bin davon überzeugt, dass die aktuellen Regeln betreffend Gehirnerschütterungen aktualisiert werden müssen, um Spieler und Ärzte zu schützen und um sicherzustellen, dass die richtige Diagnose gestellt werden kann, ohne die betroffene Mannschaft zu benachteiligen.“

Das Gamla-Ullevi-Stadion in Göteborg, Schweden, wurde als Austragungsort des Endspiels der UEFA Women’s Champions League 2021 ernannt.

Als Ersatz von Reinhard Grindel wurden Luis Rubiales (Spanien) zum UEFA-Vizepräsidenten und Noël Le Graët (Frankreich) als europäisches Mitglied des FIFA-Rats bis zum nächsten ordentlichen UEFA-Kongress 2020 ernannt.

Die folgenden Reglemente wurden genehmigt:

• UEFA-Futsal-Europameisterschaft 2020-22
• UEFA-U17- und -U19-Europameisterschaften 2019/20
• UEFA-U17- und -U19-Frauen-Europameisterschaften 2019/20
• Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs, Ausgabe 2019
• UEFA-Sicherheitsreglement, Ausgabe 2019
• UEFA-HatTrick-V-Reglement

Ebenso wurde die UEFA-Rechtspflegeordnung 2019 genehmigt, die nunmehr die Möglichkeit für Klubs und Nationalverbände vorsieht, Kinder bis 14 Jahre  aus Schulen und Fußballakademien einzuladen, Spiele, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, kostenlos zu besuchen.

Das UEFA-Exekutivkomitee beschloss ferner den Beginn eines Pilotprojekts für die UEFA-U19-Europameisterschaft von 2020 bis 2023. Auf Grundlage eines an die UEFA Nations League angelehnten Systems mit der Möglichkeit des Auf- und Abstiegs zwischen drei Stärkeklassen erhalten die Mannschaften die Möglichkeit, vor der mit acht Mannschaften ausgetragenen Endrunde mehr Miniturniere gegen sportlich ähnlich starke Teams zu bestreiten.

Sollte diese Testphase positiv verlaufen, würde dieses System ab 2023 auch auf U17-Stufe eingeführt.

Die Eintrittsliste für die Klubwettbewerbe 2020/21 wurde einschließlich des Prinzips, wonach sämtlichen Verbänden unterhalb von Position 50 (Ränge 51 bis 55) zwei feste Startplätze in der UEFA Europa League gewährt werden, genehmigt.

Das Exekutivkomitee hat die Vorgehensweise bei Wettbewerben in Bezug auf Länder, die Kosovo nicht anerkennen, genehmigt, mit Ausnahme von Fällen, in denen das UEFA-Exekutivkomitee über einen Ausschluss aus Sicherheitsgründen (derzeit Serbien und Bosnien-Herzegowina) entschieden hat. Mannschaften, die kosovarische Klubs oder Nationalmannschaften nicht auf ihrem Gebiet empfangen können, haben die Möglichkeit zu beantragen, ihre Heimspiele auf neutralem Boden auszutragen.

Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees findet am Dienstag, 24. September 2019 in Ljubljana, Slowenien, statt.