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Klublizenzierung und finanzielles Fairplay genehmigt

Exekutivkomitee

Das UEFA-Exekutivkomitee hat bei seiner Sitzung in Prag das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay 2015-18 genehmigt.

Das UEFA-Exekutivkomitee trat am Montag in Prag zusammen
Das UEFA-Exekutivkomitee trat am Montag in Prag zusammen ©Sportsfile

Das UEFA-Exekutivkomitee hat bei seiner Sitzung in Prag das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay 2015-18 genehmigt.

Dieses überarbeitete Reglement, das aus einem zweijährigen Konsultationsprozess und einer Zusammenarbeit mit den wichtigsten Interessenträgern, darunter der Europäischen Klubvereinigung (ECA) im Rahmen der einer gemeinsamen UEFA/ECA-Arbeitsgruppe, entstanden ist, wird Wachstum und Entwicklung fördern, den Markt durch eine umsichtige Erweiterung und Verbesserung der Anforderungen stimulieren und dabei das wirtschaftliche Umfeld sowie die in den letzten fünf Jahren gewonnenen Erfahrungen berücksichtigen.

Das überarbeitete Reglement zum finanziellen Fairplay (FFP) berücksichtigt nun auch Situationen wie Unternehmensumstrukturierungen oder Übernahmen von Klubs und die Absicht, nachhaltig und im Sinne des FFP zu investieren. In diesem Zusammenhang wird das Klub-Monitoring verstärkt und durch die Anwendung strikter Kriterien erweitert.

Zudem wird mit den Änderungen Nachteilen Rechnung getragen, die Vereine aufgrund plötzlicher wirtschaftlicher Tiefschläge oder schwerer struktureller Marktdefizite in ihrer Region erfahren. Das Reglement umfasst zudem die Stärkung des Kriteriums der überfälligen Verbindlichkeiten und eine neue Definition von "verbundene Parteien". Alle diese Verbesserungen werden verantwortungsbewusste Investoren und Interessenträger dazu ermutigen, weiterhin zum starken und gesunden Wachstum des europäischen Klubfußballs beizutragen.

Die Klublizenzierungskriterien des Reglements wurden ebenfalls ausgeweitet, um Inklusion und Integrität zu fördern und das Bewusstsein dafür zu stärken. Außerdem werden Juniorenausbildung und Coaching verbessert, indem Sensibilisierungsprogramme über die Gefahren von Spielmanipulationen sowie ein Mindeststandard bei den Qualifikationen von Juniorentrainern verlangt werden.

Ausgaben in den Bereichen Junioren- und Frauenfußball werden künftig von der Break-even-Berechnung ausgenommen, um mehr diesbezügliche Entwicklungsprogramme anzuregen. Um Inklusion und Barrierefreiheit zu fördern, müssen die Klubs gemäß Reglement künftig einen Behindertenbeauftragten ernennen, der zur Verbesserung der Stadioneinrichtungen und des Zugangs für behinderte Fans beiträgt.

UEFA-Präsident Michel Platini sagte: "Die neuen Regeln sollen das finanzielle Fairplay erweitern und stärken. Das übergeordnete Ziel des finanziellen Fairplays bleibt unverändert und wir gehen von einer Zeit der Sparpolitik in eine Zeit über, in der wir mehr Möglichkeiten für nachhaltiges Wachstum und Entwicklung bieten können."

Der ECA-Vorsitzende Karl-Heinz Rummenigge fügte an: "Die Regeln zum finanziellen Fairplay sind ein sehr wichtiges Instrument für Klubs, um ihre wirtschaftliche Situation zu kontrollieren. Die überarbeitete Ausgabe entspricht den Grundsätzen des finanziellen Fairplays vollkommen, entwickelt das System weiter und stärkt diese Grundsätze. Deshalb ruft die ECA die Klubs auf, das System des finanziellen Fairplays weiterhin zu unterstützen und innerhalb des Rahmens der neuen Vorschriften zu wirtschaften."

Das neue Reglement tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und wird unter UEFA.org verfügbar sein.