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Details zum Verteilungsschlüssel

UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino hat Details des neuen Geld-Verteilungsschlüssels für Vereine in der UEFA Champions League und UEFA Europa League erläutert.

UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino nach dem Treffen des UEFA-Exekutivkomitees in Wien
UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino nach dem Treffen des UEFA-Exekutivkomitees in Wien ©Getty Images

UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino hat Details des neuen finanziellen Verteilungsschlüssels für teilnehmende Vereine der UEFA Champions League und UEFA Europa League erläutert. Das neue Ausschüttungssystem wurde vom UEFA-Exekutivkomitee beim Treffen in Wien am Sonntag genehmigt.

Das Ausschüttungssystem umfasst eine deutliche Erhöhung der Solidaritätszahlungen sowie eine Erhöhung der anteilsmäßigen Gelder für Vereine in der UEFA Europa League für den Zeitraum zwischen 2015 und 2018.

"Zusammengefasst werden in den nächsten drei Spielzeiten während jeder Saison 2,24 Milliarden Euro zu verteilen sein", erklärte Gianni Infantino. "Davon gehen 1,25 Milliarden Euro an die Vereine, die in der UEFA Champions League mitwirken, 380 Millionen Euro sind für die teilnehmenden Klubs der UEFA Europa League vorgesehen."

"Der Rest wird für ein angehobenes Solidaritätspaket für den europäischen Fußball sowie für die laufenden Kosten aller UEFA-Vereinswettbewerbe zurückgehalten."

Die Vereine werden bei der Generalversammlung der Europäischen Klubvereinigung (ECA) am 31. März über weitere Details der Vereinbarung informiert.

Außerdem hat das Exekutivkomitee eine Reihe von Wettbewerbsreglementen genehmigt, unter anderem auch jene für die UEFA Champions League und UEFA Europa League für den Zeitraum zwischen 2015 und 2018. Gianni Infantino stellte zudem eine Sache hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Plätze in UEFA-Vereinswettbewerben für Nationalverbände im kommenden Zyklus klar.

"Klubs, die entweder die UEFA Champions League oder die UEFA Europa League gewinnen", sagte er, "werden keinen zusätzlichen Startplatz für ihren Verband in der folgenden Klubwettbewerbssaison generieren – mit einer Ausnahme."

"Ein Verband bekommt nur dann einen zusätzlichen Startplatz in der folgenden Klubwettbewerbssaison, sollte einer seiner Klubs entweder die UEFA Champions League oder die UEFA Europa League gewinnen und sich gleichzeitig nicht über die nationale Liga oder den nationalen Pokal für den nächsten Europapokal qualifizieren."

"Es sollte auch erwähnt werden", fügte er hinzu, "dass ein Verband, der beispielsweise vier Plätze in der UEFA Champions League hat, einen fünften Startplatz bekommt, sollte ein Klub aus diesem Verband die UEFA Europa League in der vorherigen Saison gewinnen."

"Wenn sich dieser Verein bereits über die nationale Liga für die UEFA Champions League qualifiziert hat, dann bleibt der Verband bei vier Plätzen für die UEFA Champions League. Wenn sich der Verein bereits über die nationale Liga für die UEFA Europa League qualifiziert hat, dann führt es dazu, dass fünf Vereine an der UEFA Champions League mitwirken und zwei - nicht drei - starten in der UEFA Europa League."

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